17.10.2024rss_feed

Vorsteuerpauschale: Koalition will zweimalige Absenkung umsetzen

Im ersten Schritt soll die Vorsteuerpauschale für Landwirte noch 2024 auf 8,4 % gesenkt werden. Im Januar 2025 dann noch einmal auf 7,8 % ©Bundesministerium der Finanzen/Photothek, Canva

Im ersten Schritt soll die Vorsteuerpauschale für Landwirte noch 2024 auf 8,4 % gesenkt werden. Im Januar 2025 dann noch einmal auf 7,8 % ©Bundesministerium der Finanzen/Photothek, Canva

Der Durchschnittssatz bei der Umsatzsteuer für pauschalierende Landwirte wird noch in diesem Jahr auf 8,4% sinken. Für 2025 ist eine weitere Absenkung vorgesehen. Die FDP begründet die Entscheidung mit dem EU-Recht. Die Union übt scharfe Kritik, ebenso der Bauernverband. Der Bundestag wird das Jahressteuergesetz 2024 den aktuellen Planungen zufolge am Freitag (18.10.) beschließen.

ISN: Die erneute Absenkung des Pauschalierungssatzes ist für die Landwirte ein weiterer Einschnitt und bringt zusätzliche finanzielle Verluste. Besonders unverständlich ist dabei, dass noch für den Rest des aktuellen Jahres eine erste Absenkung erfolgen soll. Dies verursacht bei den Landwirten und ihren Handelspartnern einen riesigen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen steht.

 

Die Bundestagsausschüsse haben ihre Beratungen zum Jahressteuergesetz 2024 abgeschlossen und Entscheidungen getroffen. Es bleibt bei der geplanten Absenkung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirte noch in diesem Jahr. Sowohl der Finanzausschuss als auch der Ernährungsausschuss haben mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen das umfangreiche Jahressteuergesetz 2024 einschließlich dieser Regelung zur Vorsteuerpauschale am Mittwoch (16.10.) verabschiedet. Der Bundestag wird das Gesetz den Planungen zufolge am Freitag (18.10.) in zweiter und dritter Lesung beschließen.

 

Bundesregierung lehnt Stellungnahme des Bundesrates ab

Damit sinkt der Durchschnittssatz zur Umsatzsteuer am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes von 9,0 auf 8,4%. Zum 1. Januar 2025 soll er dann weiter auf 7,8% reduziert werden. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme gefordert, auf die unterjährige Absenkung zu verzichten und dies mit dem damit einhergehenden Bürokratieaufwand begründet. Ähnlich hatten sich der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Bauernverband (DBV) und andere Organisationen geäußert. Die Bundesregierung hat dies abgelehnt und auf die Vorgaben des EU-Rechts verwiesen.

 

Stegemann: Echter Schildbürgerstreich

Auf die Vorgaben des EU-Rechts verweist auch die landwirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ulrike Harzer. Die Anpassung der Pauschalierung im Jahressteuergesetz erfolgt auf der Grundlage von EU-Beihilferecht, so Harzer gegenüber AGRA Europe. Für pauschalierende Landwirte wäre es ihren Angaben zufolge wesentlich schmerzhafter, wenn Rückzahlungen eingefordert werden müssten.

Als echten Schildbürgerstreich bezeichnete hingegen CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann eine unterjährige Absenkung der Umsatzsteuerpauschalierung, um diese dann zum neuen Jahr nochmals abzusenken. Das sei genau das Gegenteil des von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir angekündigten Bürokratieabbaus. Für die Landwirte bedeute die Entscheidung eine deutliche bürokratische und ökonomische Mehrbelastung. Die Bundesregierung habe auf Nachfragen der CDU/CSU im Ausschuss erneut keine rechtssichere Antwort auf die tatsächliche Notwendigkeit dieser Anpassung geben können, kritisierte Stegemann.

 

Die ISN meint:

Es ist absolut unverständlich, dass die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates und die Einwände aus der Praxis ignoriert. Besonders praxisfremd und unverständlich ist dabei, dass noch für den Rest des aktuellen Jahres eine erste Absenkung erfolgen soll. Dies verursacht bei den Landwirten und ihren Handelspartnern einen riesigen bürokratischen Aufwand, der in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen steht.

Außerdem ist es nicht nachvollziehbar, dass Bundesfinanzminister Lindner immer wieder neue finanzielle Belastungen für die Landwirte umsetzen will, anstatt die von der Ampel-Regierung versprochenen Entlastungen gegenüber der Landwirtschaft durchzusetzen.

Die Bundesregierung muss ihre Versprechen zum Bürokratieabbau und zum Verzicht auf weitere Belastungen für die Landwirte endlich ernst nehmen und auch entsprechend handeln. Ansonsten geht hierzulande der Strukturwandel immer weiter und vor allem die kleineren, familiengeführten Betriebe brechen immer mehr weg.


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