Wie sind Unterschiede der Kennzahlen zwischen QS und staatlichem Antibiotikamonitorring zu erklären?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 1. April 2015 die Kennzahlen (Median und 3. Quartil) nach Arzneimittelgesetz bekannt gegeben.
Die Kennzahlen unterscheiden sich von den Kennzahlen, die im QS-Antibiotikamonitoring berechnet wurden. QS hat nun in einem Rundschreiben die Datengrundlagen und die Unterschiede bei der Berechnung der Kennzahlen im QS-Antibiotikamonitoring und nach Arzneimittelgesetz (Tierarzneimitteldatenbank HIT-TAM) erläutert.
Demnach sind Unterschiede zwischen den in QS berechneten und den BVL-Kennzahlen vorhanden, weil QS und HIT eine andere Datenbasis haben und für die Berechnung des Therapieindex (QS) bzw. der Therapiehäufigkeit (HIT) unterschiedliche Angaben zu den Tierzahlen genutzt werden.
Amtlicherseits sind für die Landwirte die von der zuständigen Behörde halbjährlich mitgeteilten Therapiehäufigkeiten sowie die vom BVL veröffentlichten Kennzahlen relevant. Jeder Landwirt muss prüfen, ob er eine Kennzahl überschreitet und dann die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Das QS-Antibiotikamonitoring bietet den Landwirten quartalsweise Informationen, die regelmäßige ausführliche Vergleiche ermöglichen. Sie helfen bei der Bewertung des Antibiotikaeinsatzes und zeigen rechtzeitig Handlungsbedarf auf.
Unterschiede in den Datengrundlagen HIT und QS-Antibiotikamonitoring
Betroffene Betriebe
HIT: alle Betriebe mit Masttieren, Mastbetriebe oberhalb der Bestandsuntergrenzen
QS: sämtliche Betriebe mit Geflügel, Schweinen und Mastkälbern im QS-System, unabhängig von der Betriebsgröße (keine Bestandsuntergrenzen)
Berechnung des Therapieindex bei Schwein
HIT: durchschnittlich an einem Tag gehaltene Tiere
QS: durchschnittlich belegte Tierplätze
Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH
Daten auf Plausibilität prüfen
Aktuell prüft QS alle eingehenden Daten auf Plausibilität. In den vergangenen Wochen seien immer wieder Fehler und nicht plausible Angaben bei der Dateneingabe identifiziert worden. Die Daten wurden dann nachträglich von Tierärzten und Bündlern geprüft und ggf. korrigiert.
Ein prüfender Blick in die gemeldeten Daten kann hier vorbeugen. Ein Indiz für falsche Eingaben kann ein Therapieindex, der größer 100 ist, sein. Dann sind die Angaben zu den Tierplätzen, die Mengenangaben sowie die Angaben zu den Behandlungstagen noch einmal kritisch zu prüfen.