Wie steht es um die Initiative Tierwohl der Wirtschaft?
Ein Interview mit Oliver Thelen, stellvertretender Geschäftsführer der QS-Qualität und Sicherheit GmbH und einer der Koordinatoren für die Initiative Tierwohl.
Wie weit stehen die Organisationsstrukturen der Initiative Tierwohl?
Alle Initiatoren haben sich dazu bekannt, dass die Initiative Tierwohl starten soll. Derzeit wird eine Gesellschaft gegründet, die die Initiative tragen wird. Die Vorbereitungen zum Start laufen auf Hochtouren. Voraussichtlicher Starttermin der Initiative Tierwohl bleibt der 01.01.2015 mit den beginnenden Einzahlungen des Lebensmitteleinzelhandels in den Fonds.
Wie wird das Anmeldeverfahren für die Landwirte ablaufen?
Die Anmeldung soll nicht in einem sekundengenauen Windhundverfahren erfolgen. Vorgesehen ist ein 4-wöchiger Anmeldezeitraum. Bei der Anmeldung muss der Landwirt angeben, welche Kriterien er umsetzen will und bis wann er diese Kriterien umsetzen kann. Die Landwirte werden dann in der Reihenfolge des angegebenen Datums der Umsetzung berücksichtigt, solange der Finanzrahmen noch nicht ausgeschöpft ist. Im Klartext: Wer seine Kriterien schnell komplett umsetzen kann, hat für den Start größere Chancen teilzunehmen.
Wann startet die Anmeldephase und wer meldet an?
Durch die Entscheidung für dieses Anmeldeverfahren und die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen kann das Anmeldeverfahren nicht mehr in diesem Jahr, sondern frühestens im Januar 2015 beginnen.
Die Anmeldung wird ausschließlich über einen landwirtschaftlichen Bündler erfolgen. Die Liste der an der Initiative teilnehmenden Bündler wird von der Trägergesellschaft veröffentlicht werden.
Hat sich an dem Kriterienkatalog, der im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, etwas geändert? Wann und wo werden die Details dazu veröffentlicht?
An den Kriterien hat sich grundsätzlich nichts geändert. Neu ist, dass es einen Höchstbonus pro Tier geben wird. Dieser ist auf den dreifachen Wert des Mindestbonusbetrages festgesetzt. d.h. 9,- EUR/ Mastschwein, 3,- EUR/Ferkel in der Aufzucht und 6,- EUR/Ferkel in der Sauenhaltung.
Die Ausarbeitung der Kriterien ist bereits erfolgt, hierzu laufen die finalen Absprachen. Ein umfassendes Gesamtpaket an Unterlagen (Leitfäden, Verträge, Anmeldemodalitäten, usw.) soll Anfang November verabschiedet und anschließend veröffentlicht werden.
Wer wird die jährlichen Audits durchführen?
Die jährlichen Audits werden ausschließlich von geschulten und zugelassenen Auditoren durchgeführt. Die Liste der zugelassenen Zertifizierungsstellen wird von der Trägergesellschaft veröffentlicht werden.
Was passiert, wenn die Kriterien nicht erfüllt werden? Hat das finanzielle Konsequenzen bzw. Strafen zur Folge?
Erfüllt ein Tierhalter im Rahmen seines Erstaudits nicht die Anforderungen, fällt er durch und wird nicht anspruchsberechtigt. Erfüllt er die Anforderungen bei einem Folgeaudit nicht, verliert er den Anspruch auf Zahlung eines Tierwohlzuschusses. Bereits empfangene Tierwohlzuschüsse müssen ggf. zurückgezahlt werden. Darüber hinaus kann der Sanktionsausschuss weitere Strafen aussprechen.