18.12.2023rss_feed

Zusatzmodul Sojaplus ab 2024 im QS-System verpflichtend

© QS

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Mit einem neuen Zusatzmodul regelt die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) künftig für die gesamte Fleischbranche den Umgang mit nachhaltigerem Soja in Futtermitteln. Ab 2024 muss das in Tierfutter enthaltene Soja nachhaltig und entwaldungsfrei erzeugt worden sein. Für Tiere und Futtermittel aus dem Ausland gelten dieselben Anforderungen, berichtet Agra Europe.

 

Ab dem 1. Januar 2024 sind die QS-zertifizierten Unternehmen verpflichtet, ausschließlich Futtermittel zu vertreiben, die dem QS-Sojaplus-Standard genügen. Dies ermöglicht der gesamten Produktionskette für Fleisch und Fleischwaren, auf den Einsatz von nachhaltiger erzeugtem Soja zu verweisen. Laut QS vermarkten die Systempartner zukünftig nur noch Fleisch und Fleischprodukte, die von Tieren stammen, deren Futter - wenn es Soja enthält - konform mit dem Modul QS-Sojaplus ist. Die freiwillige Übergangfrist endet zum 31. Dezember 2023.

 

Regeln auch für ausländische Tiere und Futtermittel

Unternehmen, die Sojabohnen beziehungsweise Sojaerzeugnisse handeln, be- oder verarbeiten, hinterlegen bis zum Jahresende entsprechende Informationen hierzu in der QS-Datenbank. Für Tiere und Futtermittel aus dem Ausland gelten QS zufolge dieselben Anforderungen. Mit den anerkannten internationalen Standardgebern sei ebenfalls eine Einigung erzielt worden. Wenn deren Anforderungen vergleichbar und damit konform zum Modul QS-Sojaplus seien, könnten der Handel und die Herstellung von Futtermitteln mit Soja auch nach deren Standards zertifiziert sein.

 

73 Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt

Die Zertifizierung des nachhaltigen Sojabohnenanbaus beziehe sich auf die etablierte Soy Sourcing Guideline des europäischen Mischfutterverbandes (FEFAC), berichtete QS. Diese beinhalte 73 Nachhaltigkeitskriterien, die soziale, ökonomische und ökologische Aspekte im Sojaanbau vor Ort berücksichtigten. Damit unterscheide sich das Modul QS-Sojaplus deutlich von den Anforderungen der EU-Verordnung. Diese setze im Fokus auf Entwaldungsfreiheit, einen Teilaspekt der Nachhaltigkeitskriterien. Selbstverständlich werde auch das Soja im QS-System ab dem 30. Dezember 2024 den Anforderungen der dann in Kraft tretenden EU-Richtlinie entsprechen und nachweislich entwaldungsfrei sein, hob QS hervor.

 

Menge reicht noch nicht

Der Qualitätssicherer wies darauf hin, dass aktuell weltweit noch nicht die benötigten Mengen an Sojabohnen aus nachhaltigem Anbau gemäß den QS-Sojaplus Anforderungen physisch für den Einsatz in Futtermitteln verfügbar seien. Deshalb könnten Futtermittelunternehmen im QS-System auch Sojabohnen aus noch nicht nachhaltig zertifiziertem Anbau beziehen und verarbeiten. Sie müssten diese dann aber über den Kauf von Credits ausgleichen. Diese derzeit noch notwendige Übergangslösung geschieht immer mit dem Ziel, den nachhaltigeren Anbau weiter zu fördern und Rodungen sowie die Umwandlung schützenswerter Flächen wie Grasland, Feuchtgebiete, Sümpfe, Moore oder auch Savannen zu vermeiden", erläuterte Katrin Spemann, Bereichsleiterin Futtermittel und Tierhaltung bei QS.


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