Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

WORUM GEHT ES?

Am 03.07.2020 wurde die 7. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) beschlossen. Sie enthält unter anderem Änderungen der Haltungsvorschriften von Sauen im Deckzentrum und im Abferkelbereich. Schweinehalter müssen ihre Ställe den neuen Vorgaben entsprechend baulich anpassen. Damit Schweinehalter die Vorgaben auch realisieren können, müssen noch eine Reihe genehmigungsrechtlicher Hürden aus dem Weg geräumt werden. Darüber hinaus müssen Betriebe bei ihren Investitionen finanziell unterstützt werden, weil der Markt die erheblichen Mehrkosten nicht tragen wird.



Häufig gestellte Fragen


ISN MEINT

Es war ein jahrelanges Gezerre, das die Sauenhalter mürbe gemacht hat, insofern ist es zu begrüßen, dass es nun zur Entscheidung gekommen ist. So gib es Planungssicherheit, allerdings sind die Neuregelungen riesige Brocken, welche die Schweinehalter und ganz besonders die Ferkelerzeuger nun zu bewegen haben.

Nicht nachvollziehbar ist beispielsweise, warum man die Platzvorgaben im Deckzentrum mit 5 m² je Sau so derartig hochgeschraubt hat. Wenn nicht einmal die Biobetriebe unter Anrechnung des Auslaufs diese Fläche erreichen, macht das deutlich, wie praxisfremd dieser Wert ist. Bereits ohne diese Regelung liegen die im Deckzentrum und Abferkelbereich notwendig werdenden Investitionskosten um 2.000 € je Sau, für einen Betrieb mit 500 Sauen sind das ca. 1 Mio. € und für alle Ferkelerzeuger in Deutschland etwa 3 bis 3,5 Mrd. €. Daraus eine Perspektive abzuleiten, die nicht nur das Ausstiegsdatum im Blick hat, ist ganz bestimmt nicht einfach.

Aber: Für den Abferkelbereich gibt es nun 15 Jahre und für das Deckzentrum zumindest 8 Jahre Zeit für die Umrüstung. Das ist äußerst knapp, aber angesichts der auch geäußerten Forderung nach sofortiger Umsetzung wenigstens eine Basis für die betriebliche Entwicklung. Eine weitere wichtige Basis für das weitere Arbeiten ist zudem, dass eine Fixierung der Sau in der Abferkelbucht zumindest für wenige Tage erlaubt bleibt. In wie weit sich hieraus eine Perspektive für die Schweinehaltung ableiten lässt, hängt nun maßgeblich von der Unterstützung bei der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorgaben ab.

 



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