WORUM GEHT ES?
Mitte Oktober 2013 hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie eingeleitet und im April 2016 Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.
Die novellierte Düngeverordnung aus 2017 hatte viele der kritisierten Punkte aufgenommen, ging aber der Europäischen Kommission nicht in allen Punkten weit genug. An Kritikpunkten übrig geblieben sind der Nährstoffvergleich mit einem zulässigen Kontrollwert von 60 kg Stickstoff pro Hektar und die zu geringe Stringenz der Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten. Daraufhin wurden erneute Verschärfungen des Düngerechts beschlossen.
Seit 01.05.2020 ist die neue Düngeverordnung in Kraft.
Die Verschärfung sieht für die deutsche Landwirtschaft ein Maßnahmenpaket zur Verringerung des Nitrateintrags vor. Darin wird unterschieden zwischen bundesweit geltenden Bestimmungen und zusätzlichen Maßnahmen, die in besonders mit Nitrat belasteten Gebieten, den roten Gebieten
zu ergreifen sind.
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Häufig gestellte fragen
ISN MEINT
Mit der Änderung der Düngeverordnung kommen riesige Herausforderungen auf die Landwirte und insbesondere auf die Tierhalter zu. Der hohe Bürokratieaufwand, die durch die starke Reglementierung nicht mehr mögliche bedarfsgerechte Düngung, das Düngeverbot für Zwischenfrüchte in roten Gebieten, die uneinheitliche, zu unspezifische und teilweise wenig nachvollziehbare Einteilung der roten Gebiete und weitere Punkte zeigen noch Handlungsbedarf auf.