Achtung: Meldungen an QS-Antibiotikadatenbank nicht vergessen!
Wie bereits vor einigen Wochen berichtet, läuft am kommenden Wochenende eine wichtige Frist zur Meldung an die QS-Antibiotikadatenbank aus. Entweder muss dort eine Meldung über die eingesetzten Antibiotika vorliegen oder die sogenannte Nullmeldung, sofern keine Antibiotika im jeweiligen Quartal eingesetzt wurden! Liegt die Meldung für die letzten beiden Quartale nicht bis zum 30.04.2017 bei QS vor, verliert der betroffene Betrieb die Lieferberechtigung für QS!
Der Therapieindex kann nur berechnet werden, wenn für jedes Kalenderquartal entweder Behandlungsbelege in der Antibiotikadatenbank vorliegen oder die sogenannte Nullmeldung vorliegt, dass keine Antibiotika abgegeben wurden.
Daten bis spätestens 30. April 2017 melden
Falls Ihre Daten noch nicht in der Antibiotikadatenbank gemeldet sind, sollten Sie die Daten schnellstmöglich nachtragen bzw. durch Ihren Tierarzt nachtragen lassen, um Ihre Tiere weiterhin ohne Unterbrechung ins QS-System liefern zu können.
Die Nachtragung läuft wie folgt:
1) Sie sollten ihren Tierarzt bitten, Behandlungen für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 bis spätestens zum 30.04.2017 in die QS-Antibiotikadatenbank einzutragen.
2) Wenn keine Antibiotika an Ihren Betrieb abgegeben wurden, müssen Sie für jedes Kalenderquartal und getrennt nach Produktionsarten eine sogenannte Nullmeldung abgeben. Diese Meldung muss von Ihnen vorgenommen werden.
Betriebe, die noch keine zwei vollen Kalenderquartale am QS-System teilnehmen, sind von einer solchen Liefersperre nicht betroffen.
Beachten Sie bitte, dass unabhängig davon fehlende Stammdaten (Tierarzt, Tierplätze/Produktionsstätten) ebenfalls zu einer Sperrung Ihres Betriebes führen können. Dies sollte Ihr Bündler überwachen und Sie sofort informieren, falls hier Angaben fehlen sollten.