04.10.2024rss_feed

Änderung des Düngegesetzes nun doch im Vermittlungsauschuss

©Pixabay

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Bei der Änderung des Düngegesetzes wird nun doch der Vermittlungsausschuss angerufen. Das geht aus den Ergebnissen der Sitzung des Bundeskabinetts am vergangenen Mittwoch hervor. Im Vermittlungsausschuss soll über Kompromisse zum Düngegesetz verhandelt werden.

ISN: Es ist gut, dass sich die Bundesregierung beim Düngegesetz nun doch kompromissbereit zeigt und nicht weiter zwanghaft an Regelungen festhalten will, die den Landwirten nur noch mehr Bürokratie aufbürden.

 

Das zweite Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes geht nun doch in den Vermittlungsausschuss. Das hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Mittwoch (02.10.2024) beschlossen. Nachdem der Bundestag die Novelle im Juni beschlossen hatte, verweigerte der Bundesrat vor der Sommerpause seine Zustimmung. Während der Herbst-Agrarministerkonferenz Mitte September einigten sich Bund und Länder dann darauf, die aktuelle Stoffstrombilanzierung auszusetzen. Im Vermittlungsausschuss soll nun über Kompromisse zum Düngegesetz verhandelt werden.

 

Die ISN meint:

Die Bundesregierung spricht seit Monaten immer wieder von Bürokratieabbau. Deshalb ist es gut, dass sich das Kabinett beim Düngegesetz nun doch kompromissbereit zeigt und offenbar nicht weiter an Regelungen wie der Stoffstrombilanz festhalten will, die nur zusätzliche Bürokratie schaffen bzw. diese weiter zementieren. Die Stoffstrombilanz hat die Landwirte im Zuge des Düngerechts viel zusätzlichen Dokumentations- und Berechnungsaufwand aufgelastet. Das Aussetzen der Stoffstrombilanz ist eine Maßnahme, die den Betrieben in dem Bereich wirklich Entlastung bringt.


Ergebnis der AMK: Stoffstrombilanz wird ausgesetzt

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