Amtschefkonferenz: Länder fordern verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung
Im Rahmen der Amtschefkonferenz (ACK) vom 18.-19. Januar 2023 haben die Agrarressorts der Bundesländer gegenüber dem Bund die Notwendigkeit eines verbindlichen Gesamtkonzepts zum Umbau der Tierhaltung verdeutlicht und die enge Einbindung bei dessen Entwicklung gefordert. Der Bund müsse zeitnah Planungssicherheit und eine langfristige Perspektive für tierhaltende Betriebe in Deutschland schaffen.
Die Amtschefinnen und –chefs der Länderagrarministerien haben am Donnerstag (19. Januar) unter Leitung von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies erneut gegenüber dem Bund deutlich gemacht, dass den tierhaltenden Betrieben in Deutschland zeitnah eine langfristige Perspektive gegeben werden muss. Das geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein hervor.
Länder sehen dringenden Handlungsbedarf
Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies betonte, dass aufgrund des Wegbrechens von Tierbeständen und -haltungen, die aktuell aus den statistischen Erhebungen deutlich abzulesen seien, unverzüglicher Handlungsbedarf bestehe. Um den gesellschaftlichen Anforderungen nach regionalen und tierwohlgerecht erzeugten Produkten in geeigneter Weise gerecht zu werden und gleichzeitig ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften, bedarf es einer rechtlichen und finanziellen Planungssicherheit
, so Benett-Sturies.
Verbindliches Gesamtkonzept gefordert
Die Länder haben sich darauf verständigt, dass ein verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung die angekündigte Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um weitere Tierarten, Gastronomie und verarbeitete Produkte, die Etablierung einer Herkunftskennzeichnung, die Anpassung des Bau- und Genehmigungsrechts einschließlich des Emissionsschutzes sowie das erforderliche Finanzierungskonzept miteinschließen muss. Es ist wichtig, dass die Länder bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes und seiner Teilelemente eng eingebunden werden
, forderte Benett-Sturies.
DüngeVO: Verursacherprinzip stärker berücksichtigen
Die Agrarressorts der Länder haben den Bund zudem gebeten, ein Konzept zur verursachergerechten Maßnahmendifferenzierung und Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in roten Gebieten gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten. Es sei bedauerlich, dass es noch kein Verfahren gebe, welches Betriebe entlastet, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Hier gelte es noch nachzusteuern.