Antibiotika-Einsatz: BVL veröffentlicht Kennzahlen für 2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika für das Jahr 2024 veröffentlicht. Schweinehalter mit der Pflicht zur Teilnahme an der Antibiotika-Datenbank können die Kennzahlen nun mit ihren betrieblichen Therapiehäufigkeiten des 2. Halbjahres 2024 vergleichen.
Aus den gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen zur Antibiotika-Datenbank werden halbjährlich für jeden Betrieb und jede Nutzungsart die betriebsindividuelle Therapiehäufigkeit berechnet. Auf der Grundlage dieser Daten ermittelt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit und stellt diese einmal im Jahr auf der hauseigenen Homepage für den Vergleich mit den betrieblichen Therapiehäufigkeiten bereit. Zum zweiten Mal wurden die Kennzahlen auf Grundlage aller im Kalenderjahr erhobenen Therapiehäufigkeiten bestimmt.
Für 2024 wurden vom BVL folgende Kennzahlen ermittelt:
Saugferkel
Kennzahl 1: 13,637
Kennzahl 2: 33,675
Ferkel bis 30 kg Körpergewicht
Kennzahl 1: 1,903
Kennzahl 2: 11,1165
Mastschweine über 30 kg Körpergewicht
Kennzahl 1: 0,34
Kennzahl 2: 3,841
Zuchtschweine
Kennzahl 1: 1,367
Kennzahl 2: 4,163
Kennzahl 1 wird jeweils durch den Median gebildet und gibt den Wert an, unter dem 50 % aller erfassten betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten des Kalenderjahres liegen. Kennzahl 2 wird durch das 3. Quartil gebildet und gibt den Wert an, unter dem 75 % aller erfassten betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeiten des Kalenderjahres liegen.
Eigene Daten mit den Kennzahlen vergleichen
Schweinehalter mit der Pflicht zur Teilnahme an der Antibiotika-Datenbank müssen die nun veröffentlichten Kennzahlen mit den eigenen Therapiehäufigkeiten im 2. Halbjahr 2024 vergleichen. Liegt der individuelle Wert über der Kennzahl 1, sollten Landwirte und Tierärzte gemeinsam die Ursachen dafür ermitteln und den Antibiotikaeinsatz nach Möglichkeit reduzieren.
Beim Überschreiten der Kennzahl 2 müssen die Tierhalter zusammen mit ihrem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erstellen und der Überwachungsbehörde vorlegen. Die Behörde prüft den Plan und kann ggf. Änderungen anordnen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen verlangen. Im Extremfall kann sogar das Ruhen der Tierhaltung angeordnet werden.