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ASP: Hessen beschließt Entschädigungshilfen für Schweinehalter – ISN: Blaupause für andere Bundesländer

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Der Einsatz gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen zeigt Fortschritte. Die Sperrzone III kann in weiten Teilen verkleinert werden. Außerdem hat die Hessische Landesregierung zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen in Form von gezielten finanziellen Hilfen für Schweinehalter beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der ASP abzufedern.

ISN: Absolut vorbildlich, wie sich das Hessische Landwirtschaftsministerium für die von Restriktionen betroffenen Betriebe einsetzt. Die Vorgehensweise muss für andere Bundesländer als Blaupause dienen, um zu verhindern, dass die Betriebe durch die wirtschaftlichen Folgeschäden der ASP vor dem finanziellen Aus stehen. Damit solche Schäden nach Möglichkeit aber gar nicht erst entstehen, sind auch die Abnehmer von Fleisch gefragt. Sie müssen ihrer Verantwortung nachkommen und Tiere aus Restriktionsgebieten nicht länger stigmatisieren.

 

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat gestern Abend weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der ASP in Hessen verkündet.

 

Verkleinerung der Sperrzone III zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Die EU-Kommission hat diese Woche dem Antrag Hessens zugestimmt, die Sperrzone III schon Ende November in weiten Teilen aufzuheben. Dass dies nicht wie regulär erst nach einem Jahr erfolgt, zeugt von der erfolgreichen Seuchenbekämpfung. Für die betroffenen Schweinehalter bedeutet dies eine enorme Entlastung. Sie können ihre Schweine nun wieder vermarkten – wenn auch weiterhin unter anspruchsvollen, aber wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen. Diese Entscheidung zeigt, dass unsere ASP-Bekämpfungsmaßnahmen international anerkannt werden, so der Minister.

 

Soforthilfe über die Hessische Tierseuchenkasse

Um die finanziellen Folgen der ASP abzufedern, hat die Hessische Landesregierung zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Schweinehalter beschlossen:

Schweinehalter in der Sperrzone III erhalten eine pauschale Förderung. Die Hilfe wird unkompliziert und ohne aufwändige Anträge ausgezahlt, basierend auf der Anzahl der Schweine, die zum Zeitpunkt der Sperrzonenausweisung gemeldet waren und gilt rückwirkend. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Hessischen Tierseuchenkasse gehen wir hier, wie schon bei der Übernahme von Transportkosten, einen pragmatischen Weg und verzichten auf unnötige Bürokratie, erklärte der Minister. Die genauen Auszahlungsformalitäten werden noch abgestimmt.

 

Existenzsicherung für betroffene Schweinehalter

In den Sperrzonen II und III plant Hessen zudem, Schweinehalter, deren Existenz durch die ASP bedroht ist, zusätzlich zu helfen. Die Umsetzung wird im ersten Halbjahr 2025 erfolgen. Landwirtschaftsminister Jung erklärte: Wir wollen den Schweinehaltern durch eine effiziente Hilfe ermöglichen, die Betriebe durch diese schwierige Zeit zu bringen und langfristig zu stabilisieren. Die Schweinehaltung soll auch in ASP-Gebieten gesichert fortbestehen. Unsere regionale Landwirtschaft muss erhalten bleiben.

 

Drei Säulen der ASP-Bekämpfung

Darüber hinaus erläuterte der Minister, dass die Erfolge der ASP-Bekämpfung auf einer klaren Strategie basieren, die auf drei wesentlichen Säulen ruht:

1. Abgrenzung des Ausbreitungsgebiets:

Über 150.000 Hektar wurden mithilfe von Kadaversuchhunden und Wärmebilddrohnen abgesucht, um das Infektionsgebiet genau zu bestimmen.

2. Absicherung durch Zäune:

Mit knapp 250 Kilometern Elektrozäunen und 70 Kilometern festen Zäunen wurden entscheidende Barrieren geschaffen, um die Verbreitung der ASP zu stoppen. Weitere 145 Kilometer Festzaun sollen in den nächsten Wochen errichtet werden.

3. Erfolgreiches Schwarzwildmanagement:

In enger Zusammenarbeit mit der ASP-Sachverständigengruppe und dem Landesjagdverband sowie mit Unterstützung der Jägerschaft wurde ein erfolgreiches Schwarzwildmanagementkonzept erarbeitet: Dort wo die Seuchenlage es verlangt, ruht die Jagd. Dort wo es möglich ist, wird der Wildschweinbestand lageangepasst reduziert. Der Einsatz von Saufängen ermöglicht beispielsweise eine tierschutzgerechte Entnahme ganzer Rotten ohne Versprengungsgefahr.

 

Forderung an den Bund

Laut Hessens Landwirtschaftsminister wird die ASP Hessen noch eine ganze Weile beschäftigen und finanziell fordern. Daher drängte Ingmar Jung erneut auf eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes: Die ASP kennt keine Grenzen – wir schützen mit unseren Maßnahmen auch andere Länder und Regionen. Der Bund muss sich nun endlich angemessen an den Kosten der Seuchenbekämpfung beteiligen.

 

ISN sieht Hessen als Vorbild

Hessen ist mit dem ASP-Bekämpfungs- und Entschädigungskonzept als absolutes Vorbild zu sehen. Das Land hat es geschafft, in kurzer Zeit ein wirksames Konzept auf den Weg zu bringen, welches im Zuge der ASP-Bekämpfung zugleich auch die Vermeidung bzw. Minimierung von wirtschaftlichen Schäden für betroffene Schweinehalter im Auge hat. Zugleich kommt es seiner Verantwortung nach, die Schweinehalter mit den dennoch unvermeidbar entstehenden Schäden nicht alleine zu lassen, ordnet ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack ein. Die Vorgehensweise muss für andere Bundesländer als Blaupause dienen, um zu verhindern, dass weitere Betriebe durch die wirtschaftlichen Folgeschäden der ASP vor dem finanziellen Aus stehen, betont Staack. Damit die Betriebe aber auch tatsächlich einen ASP-Ausbruch langfristig überstehen können, müssen sich vor allem die Abnehmer von Fleisch in der Wertschöpfungskette ihrer Verantwortung stellen. Es kann nicht sein, dass das nachgewiesenermaßen völlig unbedenkliche Fleisch von Tieren aus ASP-Restriktionsgebieten weiter stigmatisiert wird. Die enormen Ausfallschäden bei den betroffenen Schweinehaltern entstehen erst gar nicht, wenn die gesamte Wertschöpfungskette im wahrsten Sinne des Wortes zusammenhält - das gilt übrigens bundesweit für alle Marktakteure, so ISN-Geschäftsführer Staack.


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