13.08.2024rss_feed

ASP in Hessen: Sperrzone II im Landkreis Bergstraße wird ausgeweitet

Verlauf der ASP-Sperrzone II in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ©https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/6BB5CD9B1FB295E7E0A64196580E34FC3E44C5A6B2E6BCB1C0A3A23205369ADD

Verlauf der ASP-Sperrzone II in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ©https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/6BB5CD9B1FB295E7E0A64196580E34FC3E44C5A6B2E6BCB1C0A3A23205369ADD

Aufgrund des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg wird die Sperrzone II im angrenzenden Landkreis Bergstraße in Hessen noch einmal ausgeweitet. Damit sind nun alle Kommunen des Landkreises Bergstraße bis auf Hirschhorn und Neckarsteinach ganz oder teilweise von Restriktionen betroffen. Die aktualisierte Allgemeinverfügung gilt seit heute.

 

Der Landkreis Bergstraße in Hessen hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde eine aktualisierte Allgemeinverfügung bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen. Diese wurde heute (13.08.2024) über www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen veröffentlicht und beinhaltet die aktuelle Gebietsfestlegung der infizierten Zone und die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone. Die bisher bestehende Sperrzone II in Hessen musste noch einmal ausgeweitet werden, nachdem vergangene Woche die ASP bei einem Wildschwein in Hemsbach (Landkreis Rhein-Neckar, Baden-Württemberg) festgestellt wurde.

 

Der für das Veterinär- und Jagdwesen zuständige Dezernent Matthias Schimpf erklärt: Mit dieser Ausweitung liegen nun alle Kommunen des Kreises ganz oder teilweise in der Sperrzone. Die einzigen Ausnahmen stellen hier Hirschhorn und Neckarsteinach dar. Weiter weist Schimpf auf die Regeln für Jäger, Landwirte und Bürger in der Sperrzone hin, um die Ausbreitung der ASP zu verhindern. So dürfen z.B. Wege beim Radfahren, Spazierengehen oder Reiten nicht verlassen werden. Darüber hinaus sind grundsätzlich alle Aktivitäten, die Wild aufschrecken könnten, verboten. Bei Nichtbeachtung drohen entsprechende Bußgelder. Der Landkreis Bergstraße stehe in einem steten direkten Austausch mit den Hegeringleitern und betroffenen Jagdpächtern sowie den betroffenen Akteuren der Landwirtschaft, damit aktuelle Entwicklungen zeitnah an die Betroffenen weitergegeben und Fachfragen beantwortet werden könnten.


Erster ASP-Fall bei Wildschwein in Baden-Württemberg

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