Erster ASP-Fall bei Wildschwein in Baden-Württemberg
Im Rhein-Neackar-Kreis in Baden-Württemberg wurde die ASP bei einem Wildschwein festgestellt ©Canva, Screenshot Google Maps
In Baden-Württemberg gibt es einen ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein. In der Nähe von Hembach im Rhein-Neckar-Kreis wurde das Virus per PCR-Test bei einem verdächtigen erlegten Tier nachgewiesen. Auch wenn die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) noch aussteht, geht das Ministerium davon aus, dass sich der Verdachtsfall bestätigt, da die Viruslast der Probe eine eindeutige Höhe aufwies. Erste Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort sind angelaufen und entsprechende Allgemeinverfügungen werden zeitnah erlassen.
Wie das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat das Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe (CVUA) am gestrigen Donnerstag (8. August) mitgeteilt, dass bei einem Wildschwein, welches in der Nähe von Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis) krank erlegt wurde, mittels PCR-Test das ASP-Virus nachgewiesen wurde. Die Bestätigung des für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stehe zur Stunde noch aus, sodass es sich noch um einen Verdachtsfall handele. Der nachgewiesene ct-Wert – also die Virenlast – wies jedoch eine eindeutige Höhe auf. Und auch mit Blick auf das ASP-Geschehen in Hessen und Rheinland-Pfalz geht das Ministerium fest davon aus, dass die ASP bei Wildschweinen nun auch Baden-Württemberg erreicht hat.
Seuchenbekämpfung eingeleitet
Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises führt mit Unterstützung anderer Behörden im Land die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort durch und wird entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat unverzüglich eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab eingerichtet. Oberstes Ziel bleibt es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und einen übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern. Um die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise sowohl bei der Vorbereitung bislang als auch nun im Seuchenfall zu unterstützen, wurde ein interdisziplinär aufgebautes ASP-Kompetenzteam (ASP-KT) etabliert, um Maßnahmen bei einem Ausbruch fachlich und praktisch aufzuarbeiten
, betonte Minister Hauk
Einrichtung von Sperrzonen I und II
Durch den Seuchenausbruch bei einem Wildschwein im Rhein-Neckar-Kreis müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet werden. Deshalb müssen in Baden-Württemberg nunmehr bestimmte Gebiete als Sperrzone II (infizierte Zone) und Sperrzone I (Pufferzone) ausgewiesen werden, welche von der EU-KOM im Anhang I Teil I bzw. Anhang I Teil II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 gelistet werden. Durch das Seuchengeschehen in Südhessen war die Einrichtung von Sperrzonen I und II in Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis bereits vergangene Woche notwendig geworden.
Die Sperrzone II umfasst die sogenannte ‚infizierte Zone‘, die nach einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in einem Radius von 15 km um den Fundort eingerichtet wird.