Bauernmilliarde: Rentenbank ermöglicht Übertragung bewilligter Zuschüsse nach 2023
Angesichts anhaltender Lieferschwierigkeiten hat die landwirtschaftliche Rentenbank bekannt gegeben, dass bereits bewilligte Zuschüsse im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft
in das Jahr 2023 übertragen werden können. Landwirte müssen für die Übertragung einen Antrag stellen, berichtet Agra Europe. Ein neues Interessenbekundungsverfahren für die nächste Antragsrunde startet am 18.07.2022.
Bewilligungszeitraum aufgrund Lieferschwierigkeiten eng
Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat die Übertragung bereits bewilligter Zuschüsse im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft
, der sogenannten Bauernmilliarde
, in das Jahr 2023 ermöglicht. Als Grund dafür werden die anhaltenden Lieferschwierigkeiten genannt. Wie die Rentenbank in dieser Woche mitteilte, müssen dazu Antragsteller, die ihr Vorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht durchführen können beziehungsweise notwendige Rechnungen und Zahlungsbelege nicht rechtzeitig einreichen können, einen Antrag stellen. Das entsprechende Formular ist online unter www.rentenbank.de verfügbar.
Übertragungsanträge sind bis Mitte September einzureichen
Der Rentenbank zufolge sind die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge ab dem 1. August bis spätestens zum 15. September per Post oder Fax einzureichen. Erforderlich sei zusätzlich eine Händler- oder Herstellerbestätigung, dass der Fördergegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar sei. Für alle Vorhaben, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober abgeschlossen sein müssten, werde der Bewilligungszeitraum bis zum 15. Dezember verlängert. Auszahlungsanträge könnten bis dahin eingereicht werden.
Achtung: Förderanspruch kann verfallen
Der Anspruch auf Förderung verfällt der Rentenbank zufolge, wenn bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weder ein Übertragungsantrag noch ein Auszahlungsantrag eingereicht wurde. Das Förderinstitut rät, in Zweifelsfällen vorsichtshalber eine Übertragung zu beantragen. Unmittelbar nach Lieferung des Fördergegenstands sei in jedem Fall ein Auszahlungsantrag zu stellen, um eine schnelle Auszahlung zu ermöglichen. Das gelte unabhängig davon, ob zuvor bereits eine Übertragung in das Jahr 2023 beantragt worden sei.
Hintergrund
Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft landwirtschaftliche Unternehmen, die in moderne Technologie investieren wollen, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz umzusetzen.
Das Förderprogramm hat die Rentenbank im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums seit 2021 im Angebot. Am 18. Juli startet die nächste Runde; bis zum 27. Juli können über das Förderportal der Rentenbank Interessenbekundungen abgegeben werden.