10.05.2024rss_feed

Bundesförderprogramm: Bis Ende April erst 70 Anträge auf Investitionsförderung

Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung ist für die Schweinehaltung kein großer Wurf -  Die Vorgaben und Anforderungen sind so hoch, dass bisher nur wenige Förderanträge eingereicht worden sind

Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung ist für die Schweinehaltung kein großer Wurf - Die Vorgaben und Anforderungen sind so hoch, dass bisher nur wenige Förderanträge eingereicht worden sind

Seit dem Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung am 01. März sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Zeitraum bis zum 24. April nur insgesamt 70 Anträge auf investive Förderung für Stallum- oder -neubauten eingegangen. Die meisten davon entfallen auf Niedersachsen, gefolgt von Bayern. Das durchschnittliche Investitionsvolumen liegt bei rund 1,25 Mio. Euro je Betrieb, berichtet AgE.

ISN: An der grundsätzlichen Bereitschaft der Schweinehalter zum Umbau ihrer Ställe liegt es sicherlich nicht, dass erst wenige Anträge zur Investitionsförderung vorliegen. Das Korsett aus Vorgaben ist dagegen sehr eng gestrickt und die Anforderungen sind hoch. Das Programm ist kein großer Wurf für die deutsche Schweinehaltung.

 

Die Zahl der Förderanträge von Schweinehaltern im Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung hält sich weiter in Grenzen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervorgeht, waren in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 24. April insgesamt 70 Anträge von schweinehaltenden Betrieben auf investive Förderung eingegangen. Davon stammen 25 aus Niedersachsen, 15 aus Bayern und 14 aus Baden-Württemberg. Es folgen Nordrhein-Westfalen mit sieben und Schleswig-Holstein mit sechs Anträgen. Zwei Anträge kamen von Betrieben aus Sachsen-Anhalt, einer aus Mecklenburg-Vorpommern. Mit einem Anteil von gut 20% sind Ökobetriebe bei den Antragstellern überproportional vertreten. Das Gesamtvolumen aus Eigenmitteln und beantragter Zuwendung beläuft sich bei den vorliegenden Anträgen bislang auf knapp 87,5 Mio. Euro. Das durchschnittliche Investitionsvolumen liegt bei rund 1,25 Mio. Euro. Anträge auf Förderfähigkeit der laufenden Mehrkosten können Betriebe ab Anfang Juni stellen.

 

In den nachfolgenden Meldungen haben wir die Details zu den beiden Förderoptionen und deren jeweilige Kriterien ausführlich beschrieben:

 

 

Die ISN meint:

Wir haben bereits vor dem Start des Bundesförderprogramms vor einer Schaufensterförderung gewarnt, die für die meisten Betrieb aufgrund zu hoher Zugangsvoraussetzungen kaum erreichbar ist. An der grundsätzlichen Bereitschaft der Schweinehalter zum Umbau ihrer Ställe zur Erfüllung neuer Haltungsvorgaben oder Tierwohlanforderungen liegt es sicherlich nicht. Viele haben sich auch über die Möglichkeit der Förderung informiert. Auf dem zweiten Blick und mit genauerer Betrachtung der Förderkriterien kam aber oftmals die Ernüchterung, denn das Korsett aus Vorgaben ist sehr eng gestrickt und die Anforderungen sind hoch. Oftmals fehlen auch klare Aussagen dazu, ob ein Projekt förderfähig ist oder nicht. Und einen Antrag allein auf der Hoffnung aufzubauen, dass er hoffentlich förderfähig ist, ist meist zu teuer – schließlich muss die Baugenehmigung vorher vorliegen. Zum Stichwort Baugenehmigung kommt dann noch hinzu, dass man die überhaupt erst einmal bekommen muss. Durch die (noch) fehlende Baugenehmigung können Anträge nicht gestellt werden. Hinzu kommt, dass einige Ställe ohne Förderung ökonomisch besser umgebaut werden können als mit. Wie viele Anträge am Ende zur Investitionsförderung eingehen werden und wie viele davon überhaupt genehmigt werden, bleibt abzuwarten – der große Wurf für die deutsche Schweinehaltung wird es ganz bestimmt nicht. Das gilt für die laufende Förderung noch viel mehr. Dort geht es weit überwiegend um Mitnahmeeffekte für wenige Betriebe – meist Biobetriebe.


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