Bundesratssitzung am Freitag: Die wichtigsten Tagesordnungspunkte für Schweinehalter
Auf seiner ersten Sitzung des Jahres befasst sich der Bundesrat mit einigen Punkten, die für Schweinehalter von Bedeutung sind. © Bundesrat
Auf der Tagesordnung im Bundesrat stehen am morgigen Freitag (12.02.21) einige Punkte, die für Schweinehalter von erheblicher Bedeutung sind. Welche das sind, haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
Wie Agra Europe (AgE) berichtet, nimmt der Bundesrat in dieser Woche zur geplanten Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes Stellung. Der Agrarausschuss der Länderkammer hat unter anderem empfohlen, die grauen
Handelspraktiken, für die es gemäß dem Regierungsentwurf eine gesonderte Vereinbarung zwischen Lieferant und Abnehmer geben muss, generell zu verbieten. Kritisiert wird die vorgesehene Begrenzung auf einen Jahresumsatz von 350 Mio. Euro für Unternehmen, die unter die Neuregelung fallen sollen. Zudem tritt der Ausschuss dafür ein, auf Niedrigpreise abgestellte Werbung für Fleisch zu verbieten. Mit der Gesetzesnovelle soll die europäische Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) umgesetzt werden. Das Agrarmarktstrukturgesetz wird mit der Neuregelung zum Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich
erweitert.
Die ISN lehnt ein kategorisches Werbeverbot für Fleisch ab – dazu hatten wir in dieser Meldung berichtet:
Änderung des Fleischgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Die Länderkammer wird sich auch mit einem Gesetzesantrag von Baden-Württemberg befassen, mit dem ungleichen Wettbewerbsbedingungen auf dem Fleischmarkt begegnet werden soll. Dazu soll anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen die Möglichkeit gegeben werden, für ihre zugehörigen Erzeugerorganisationen und deren angeschlossenen Produzenten verbindliche Mindestpreise pro Kilogramm Schlachtgewicht für Fleisch festzusetzen. Im www.schweine.net haben wir darüber berichtet und festgesetzte Mindestpreise als nicht praktikabel umsetzbar eingeordnet.
Nutztierstrategie des Bundes
Ein weiterer Entschließungsantrag zur Konzeption einer Finanzierungsstrategie inkl. einer Tierwohl-Abgabe als Teil der Nutztierstrategie des Bundes zum Umbau der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung wurde vom Land Niedersachsen vorlegt. Die Bundesregierung soll die Entwicklung eines staatlichen Tierwohllabels mit Nachdruck vorantreiben, dessen Einführung ein entscheidender Baustein für die Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung darstelle. Zudem wird der Bund aufgefordert, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie unverzüglich nach deren Vorlage zu kommunizieren und Vorschläge für deren Umsetzung zu unterbreiten. Dass Niedersachsen auf das Tempo bei der Umsetzung einer Nutztierstrategie des Bundes drückt, ist genau richtig. Lesen Sie hierzu auch unsere Meldung:
Verbot des Tiertransports in Drittstaaten
Auf der Tagesordnung der ersten Bundesratssitzung in diesem Jahr steht ferner eine Entschließung für ein Verbot des Tiertransports in Drittstaaten, in denen die Einhaltung von Tierschutzstandards bei der Haltung und Schlachtung nicht gewährleistet ist, berichtet AgE. Eine Liste der betroffenen Drittländer soll die Bundesregierung zeitnah vorlegen, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Die Bundesregierung soll sich zudem bei der EU dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Tiertransporte untersagen müssen, wenn konkrete Anhaltspunkte für tierschutzwidrige Bedingungen bei der Beförderung bestehen. Der Initiativantrag wurde vom Land Nordrhein-Westfalen vorgelegt.
Mehr Tierwohl im Fleischsektor - Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen und -geräte
Der Bundesrat befasst sich zudem mit einem Entschließungsantrag von Baden-Württemberg zu mehr Tierwohl im Fleischsektor. Das Land möchte die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens für Betäubungsanlagen und -geräte erreichen. Diese Prüfung soll den gesamten Ablauf von Zutrieb / Vereinzelung / Fixierung / eigentlichem Betäubungsvorgang / ggf. Nachbetäubung / Stechen und Entblutung bis zum Eintritt des Todes umfassen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Vorgaben zu den verschiedenen Betäubungsverfahren, z. B. zu den Schlüsselparametern bei der Elektrobetäubung von Schlachtschweinen, auf Basis des wissenschaftlichen Kenntnisstandes zu prüfen und ggf. anzupassen.