Corona-Hilfspakete für Schweinehalter in mehreren EU-Staaten – ISN: Bundesregierung muss endlich für Klarheit sorgen
Es muss endlich für Klarheit bei den Überbrückungshilfen für Schweinehalter gesorgt werden ©ISN/Jaworr, Canva
Zahlreiche EU-Staaten (Frankreich, Österreich, Polen, Italien, Belgien usw.) greifen ihren von der Corona-Pandemie finanziell angeschlagenen Schweinehaltern unter die Arme, um ihnen in der Liquiditätsfalle zu helfen. In Deutschland ist die Auszahlung der Überbrückungshilfen an Schweinehalter durch unnötige Diskussionen zum Teil ins Stocken geraten. Die ISN fordert die Bundesregierung auf, hier endlich für Klarheit zu sorgen, damit das bitternötige Geld endlich bei den Schweinehaltern ankommt.
Auch in Deutschland wurden und werden Corona-Überbrückungshilfen an Schweinehalter ausgezahlt. Denn die Fakten liegen lange auf dem Tisch – die Coronabedingtheit der Umsatzeinbrüche in der Schweinehaltung sind von verschiedenen unabhängigen Stellen dargelegt worden. Trotzdem sorgen nach wie vor unnötige Diskussionen um die Auszahlung der Corona-Hilfen an Schweinehalter für Verzögerungen bei der Auszahlung.
ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack richtet seine Kritik an die Bundesregierung: Die Bundesregierung und speziell die Ministerien für Landwirtschaft, Wirtschaft und Finanzen müssen endlich für Klarheit bei den Überbrückungshilfen für Schweinehalter sorgen. Es muss schnellstens eine pragmatische Lösung geschaffen werden, sodass das Geld nun schnell bei den Schweinehaltern ankommt und dann auch nicht im Nachhinein zurückgefordert wird. Die Fakten liegen seit Wochen und Monaten auf den Tisch und trotzdem warten wir nach wie vor auf Entscheidungen aus den genannten Ministerien. Das geht zu Lasten der Schweinehalter, denen die notwendige Liquidität ausgeht. Täglich steigen mehr Betriebe aus, die dann auch für den gewollten Umbau der Schweinehaltung nicht mehr zur Verfügung stehen.
So wird den Schweinehaltern in verschiedenen ausgewählten EU-Staaten geholfen:
Frankreich: Hilfspaket für Schweinehalter
Frankreich hat nach Angaben des dortigen Landwirtschaftsministeriums bis zu 270 Mio. Euro für Schweinehalter bereitgestellt. Davon sollen maximal 75 Mio. Euro als Soforthilfen in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden, um Betrieben mit starken Liquiditätsproblemen, die bereits ein staatlich garantiertes Darlehen beantragt haben, innerhalb von zwei Wochen mit 15 000 Euro unter die Arme zu greifen, berichtet AgraEurope. Weitere 175 Mio. Euro sollen den Ressortangaben zufolge als Corona-Hilfen zur Strukturierung der Branche eingesetzt und nach der Notifizierung an die Europäische Kommission ausgezahlt werden. Mit den verbleibenden 20 Mio. Euro will Paris die Schweinehalter schließlich von Sozialabgaben entlasten.
Österreich: Zweites Hilfspaket
Das Landwirtschaftsministerium in Österreich hat nun angekündigt für den Verlustersatz für indirekt von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe in der Landwirtschaft ein zweites Hilfspaket in Höhe von 20 Mio. Euro bereit zu stellen. Der Verlust werde für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Sei ein Verlust von mindestens 30 Prozent des Deckungsbeitrages gegeben, würden 70 Prozent des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt. Aktuell träfe dieser Verlust für die Produktionskategorien Schweinemast und Zuchtsauenhaltung des Betriebszweiges Schweinehaltung zu. Damit könnten die Einkunftsverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle teilweise ersetzt werden, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.
Polen und Italien: EU-Kommission erlaubt Hilfen
Polen darf seinen von der Corona-Krise betroffenen Sauenhaltern mit umgerechnet rund 88 Mio. Euro unter die Arme greifen, meldet AgraEuope. Laut EU-Kommission wurden die Zahlungen im Rahmen des EU-Sonderbeihilferahmens zur Abfederung der Folgen des Corona-Geschehens genehmigt. Die öffentliche Unterstützung aus Warschau darf in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Laut Kommission zielt die Maßnahme darauf ab, die Liquiditätsengpässe der polnischen Sauenhalter abzumildern. die durch die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung entstanden sind.
Auch Italien darf laut EU-Kommission im Rahmen des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, der Aquakultur und verwandten Sektoren mit weiteren insgesamt 500 Mio. Euro unter die Arme greifen. Konkret können die Beihilfen laut EU-Kommission in Form von direkten Zuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen sowie Steuer- und Zahlungserleichterungen erfolgen. Ferner sind unter anderem Ermäßigungen von oder der komplette Verzicht auf Sozialversicherungsbeiträgen sowie ein Schuldenerlass vorgesehen. Darüber hinaus sind Zuschüsse für von den Betrieben nicht mehr zu stemmende Fixkosten möglich. Ziel sei es, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen und ihnen so zu ermöglichen, ihre Tätigkeit während und nach dem Ende der Krise fortzusetzen.