07.04.2014rss_feed

EU-Kommission besteht auf spürbarer Verschärfung des deutschen Düngerechts

Abgedeckter Güllebehälter vor Schweinestall

Deutschland droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.

 

Das geht aus einem Sachstandsbericht hervor, den das Bundesland­wirtschaftsministerium der Amtschef- und Agrarministerkonferenz in Cottbus vorlegen wird. Danach hält die EU-Kommission die derzeit geplanten Änderungen der Düngeverordnung nicht für ausreichend, meldet Agra Europe.

Restriktivere Regelungen

Den Angaben zufolge verlangt die EU unter anderem restriktivere Regelungen bei der Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen, bei den Zeiträumen, in denen Düngemittel nicht ausgebracht werden dürfen sowie beim Fassungs­vermögen und der Bauweise von Behältern zur Lagerung von Dung. Nicht weitgehend genug seien darüber hinaus die Vorschriften für das Ausbringen von Düngemitteln auf stark geneigten Flächen, ferner auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen und schneebedeckten Böden sowie in der Nähe von Wasserläufen.

EU fordert Einbeziehung von Gärresten aus Biogasanlagen

Schließlich pocht die Kommission auf die Einhaltung der Höchstmenge von 170 kg Stickstoff pro Hektar in Form von Dung und die Einbeziehung aller organischen Düngemittel sowie insbesondere von Gärrückständen aus Biogasanlagen. Zur Disposition steht zudem weiterhin die Derogationsregelung für Wirtschaftsdünger. Sie ermöglicht Betrieben mit hohem Nährstoffbedarf auf Grünland die Ausbringung von bis zu 230 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern, so Agra Europe.



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