14.09.2022rss_feed

EU-Krisenhilfe: Zweiter Baustein des Hilfspakets kommt – ISN: Alle Schweinehalter brauchen Unterstützung!

©ISN/Canva

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat nun Details zum zweiten Baustein der Krisenhilfe zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe vorgelegt. Vom sogenannten Kleinbeihilfeprogramm sollen diejenigen Betriebe profitieren, die 2021 keine Greening-Prämien erhalten haben. Anspruchsberechtigte Betriebe müssen in der Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober einen Antrag stellen.

ISN: In der schon lange anhaltenden ruinösen Situation sind die Mehrkosten durch die Energie für alle Schweinehalter unabhängig von der Größe, der steuerlichen Einordnung und der Gesellschaftsform des Betriebes existenzbedrohend. Auch wenn es nur der Tropfen auf dem heißen Stein ist, ist das zweite Hilfspaket insofern richtig und wichtig. Ganz entscheidend wird es nun aber sein, dass hierbei keine überzogene Bürokratie bei der Beantragung und keine zusätzliche Zugangshürden Schweinehaltern den Weg erneut verbauen.

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute Details zur zweiten Hilfsmaßnahme für landwirtschaftliche Betriebe, die besonders unter den hohen Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges leiden, bekannt gegeben. Nachdem seit Wochenbeginn der erste Baustein des Hilfspakets, die Anpassungsbeihilfe, ausgezahlt wird, soll das Kleinbeihilfeprogramm das Paket komplettieren. Für beide Hilfsmaßnahmen stehen zusammen 180 Mio. Euro zur Verfügung.

 

BLE kontaktiert berechtigte Betriebe

Die Kleinbeihilfe wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ausgezahlt. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ist dafür im Gegensatz zur Anpassungsbeihilfe eine Antragstellung erforderlich. Die anspruchsberechtigten Betriebe werden schriftlich von der BLE kontaktiert. Anträge können in der Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober gestellt werden.

 

Wer ist anspruchsberechtigt?

Wie bei der Anpassungsbeihilfe sind auch im Kleinbeihilfeprogramm unter anderem Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast anspruchsberechtigt. Unterstützt werden sollen energieintensive Betriebe, für welche die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt, sprich die 2021 keine Greening-Prämien erhalten haben. Dies betrifft z.B. Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- bzw. Tierzahlen eines Betriebs. Die Kleinbeihilfe ist auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt.

 

Die ISN meint:

Die explodierenden Energiepreise sind eine extreme zusätzliche finanzielle Belastung für alle schweinehaltenden Betriebe – allen voran die Ferkelerzeuger. In einer ohnehin seit fast zwei Jahren anhaltenden ruinösen Situation sind diese Mehrkosten existenzbedrohend. Das betrifft alle deutschen Schweinehalter – egal ob der Stall landwirtschaftlich oder gewerblich betrieben wird und egal, welche Gesellschaftsform dahinter steht. Hier kommen verschiedenste Konstellationen durch steuerliche Einordnungen, Betriebsteilungen etc. zum Tragen, von denen ein größerer Teil den ersten Teil des Hilfspaketes nicht erhalten konnte.

Natürlich sind die Hilfen nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn sie können in den meisten Fällen nur einen kleinen Teil der Energie-Mehrkosten abdecken. Trotzdem ist es richtig und wichtig, dass nun auch für diese Betriebe über die sogenannte Beihilfe eine alternative Unterstützung erfolgen soll. Ganz entscheidend wird es nun aber sein, dass keine überzogene Bürokratie bei der Beantragung und keine zusätzliche Zugangshürden Schweinehaltern den Weg erneut verbauen – denn klar ist: Alle Schweinehalter brauchen in dieser angespannten Lage eine adäquate Hilfe, um die zusätzliche Kostenbelastung durch die extrem hohen Energiepreise aushalten zu können


Auszahlung der Anpassungsbeihilfe an Schweinehalter läuft an

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