EU-Schweinefleischdisput mit Russland: Schiedsgericht der WTO angerufen
Im Streit über Russlands Importverbot für europäisches Schweinefleisch hat die Europäische Union bei der Welthandelsorganisation (WTO) die Einrichtung eines Schiedsgerichts beantragt.
Wie die Europäische Kommission laut Agra Europe mitteilte, brachten bilaterale Gespräche bislang keine Lösung des Konflikts. Russlands Einfuhrbeschränkungen sind klar unverhältnismäßig, diskriminierend und nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnisse begründet
, erklärte EU-Handelskommissar Karel De Gucht in Brüssel. Europa bleibe keine andere Wahl, als ein WTO-Schiedsgericht zu verlangen.
EU: Importverbot unfair
Russland hatte Ende Januar unmittelbar nach dem Auftreten erster Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Litauen und Polen einen Einfuhrstopp für Schweinefleisch aus der gesamten EU verhängt, obwohl nur ein sehr kleines Gebiet betroffen war und die infizierten Wildschweine höchstwahrscheinlich von weißrussischem Gebiet stammten. De Guchts Dienststellen zufolge ist das Importverbot in mehrfacher Hinsicht unfair. Es trage zunächst einmal keiner wissenschaftlichen Risikobewertung Rechnung. Darüber hinaus bevorzuge Russland andere Staaten mit ähnlichen oder schwereren Ausbrüchen und kümmere sich nicht ausreichend um die ASP-Fälle auf dem eigenen Territorium.
Verzögerungen möglich
Da Russland gegen den Wunsch nach einem Schiedsgericht einmalig ein Veto einlegen kann, könnte sich die Einrichtung gemäß den WTO-internen Verfahren bis Ende Juli verzögern. Danach wird der Sachverhalt von einem Expertengremium innerhalb von sechs Monaten geprüft. Mit einem Ergebnis ist im Frühjahr 2015 zu rechnen. Am Ende könnte die EU ermächtigt werden, Strafzölle auf russische Produkte einzuführen, um die wirtschaftlichen Schäden des Importverbots auszugleichen. Laut Kommission musste die EU-Schweinefleischbranche innerhalb von fünf Monaten auf Exporte in Höhe von 580 Mio Euro verzichten.