EU-Tierschutztransportverordnung: Bundesrat mahnt Nachbesserungen an
Die EU-Kommission hat eine Reform der EU-Vorschriften beim Tiertransport vorgeschlagen. Der Bundesrat sieht noch Nachbesserungsbedarf. ©Canva
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag (26.04.) zur Änderung der EU-Tiertransportverordnung Stellung genommen. Der Entwurf der EU-Durchführungsverordnung wurde Ende 2023 veröffentlicht und sieht unter anderem reduzierte Transportzeiten und verpflichtende Nachttransporte bei hohen Temperaturen vor. Die Länderkammer begrüßt die geplanten neuen EU-Tierschutzregeln beim Transport grundsätzlich, sieht aber im Detail noch viel Verbesserungsbedarf, berichtet AgE.
Der Bundesrat hat sich in einer Stellungnahme vom Freitag (26.4.) zur geplanten EU-Tierschutztransportverordnung
für grundlegende Nachbesserungen am vorliegenden Kommissionsentwurf ausgesprochen. Zwar begrüße man, dass die EU-Kommission den Tierschutz beim Transport verbessern, Regeln klarer formulieren und unter den Mitgliedstaaten einheitlich durchsetzen wolle. Im Detail seien aber noch viele Fragen nach Praktikabilität und Durchführbarkeit
offen. Die Bundesregierung soll sich daher auf EU-Ebene für Regeln ohne vermeidbare bürokratische Belastungen
einsetzen, fordern die Länder.
Das sind die wichtigsten Kritikpunkte der Länder
Kritisch gesehen wird vom Bundesrat beispielsweise, dass auch Tierhalter verpflichtend das Datenbanksystem TRACES nutzen sollen. Auch müsse es bei nicht-planbaren Verzögerungen weiterhin möglich sein, die Transportzeit um zwei Stunden verlängern zu können. Bei neuen Anforderungen, wie beispielsweise zum Raumbedarf oder zur Deckenhöhe, müssten zudem die Kostensteigerungen beim Transport ausreichend berücksichtigt
werden, so die Bundesländer.
Die Länder fordern die Bundesregierung ferner dazu auf, sich in Brüssel für eine eindeutige Limitierung auf maximal zwei Transportintervalle zu jeweils neun Stunden einzusetzen. Geprüft werden müsse aber, ob die vorgesehene einstündige Versorgungspause verlängert werden könne, ohne dass diese dem zweiten Beförderungsintervall angerechnet werde. Kritisiert wird zudem, dass in dem vorliegenden Verordnungsvorschlag keine Verpflichtung mehr besteht, Transportmittel mit Temperatursensoren auszustatten. Gegenüber den aktuellen Regeln sei dies eine erhebliche Verschlechterung
. Auch müsste nach Ansicht der Länderkammer technisch automatisch erfasst werden, wann Tiere abgeladen beziehungsweise die Ladebordwände geöffnet und geschlossen werden, um die vorgeschriebenen Ruhezeiten kontrollieren zu können.
ISN: Nicht praktikable Regelungen befeuern Strukturwandel
Auch die ISN hat im Rahmen des Konsultationsprozesses der EU-Kommission zur Reform der Vorgaben beim Tiertransport eine Stellungnahme bei der EU und auch beim Bundeslandwirtschaftsministerium abgegeben. Aus unserer Sicht ist es grundsätzlich wichtig, bei den rechtlichen Vorschriften für Tiertransporte auf EU-Ebene eine Einheitlichkeit herzustellen, denn nur so ist eine Wettbewerbsgleichheit möglich. In Deutschland sind bereits heute verschiedene Vorgaben zum Tiertransport strenger geregelt, als es das EU-Recht vorsieht. Problematisch sind aber weitere Verschärfungen und nicht praxistaugliche Lösungen, die insbesondere in marktfernen Regionen den Strukturwandel weiter befeuern.