05.10.2016rss_feed

Hendricks legt Entwurf für Intensivtierhaltungsgesetz vor

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD)

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD)

Schon wieder Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks: Diese hält an ihrem Vorhaben fest, die Privilegierung der Landwirtschaft beim Bauen im Außenbereich weiter einzuschränken. Kernpunkt des von ihrem Haus vorgelegten Entwurfs für ein Intensivtierhaltungsgesetz ist eine Änderung von § 35 Baugesetzbuch mit dem Ziel, Ställe ab einer bestimmten Größe generell aus der Privilegierung herauszunehmen, berichtet Agrar Europe.

 

Größere Anlagen nur noch mit Bebauungsplan?

Nach den Vorstellungen des Umweltressorts sollen künftig Betriebe aus der Privilegierung herausfallen, die der Pflicht zu einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) nach dem UVP-Gesetz unterliegen. Tierhaltungsanlagen oberhalb der UVP-Schwellenwerte sollen dann nur noch im Außenbereich zugelassen werden, wenn die Gemeinde zuvor einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Diese Regelung soll für sämtliche größeren Anlagen – egal ob landwirtschaftlich oder gewerblich – gelten. Bislang fallen nur gewerbliche Betriebe oberhalb der UVP-Schwellenwerte (u.a. 1.500 Mastschweine, 560 Sauen, 4.500 Ferkel ) aus der Privilegierung.

 

In dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich

Dass die angestrebten Gesetzesänderungen noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird, scheint unwahrscheinlich. Der Entwurf wurde vergangene Woche dem Bundeskanzleramt zur sogenannten Frühkoordinierung zugeleitet. Ob überhaupt und wenn ja, wann der Gesetzentwurf in die Abstimmung mit den anderen beteiligten Bundesressorts geht, ist offen. Zuletzt war das Baugesetzbuch 2013 novelliert worden.

 

Die ISN meint:

Ministerin Hendricks kann es nicht lassen und setzt ihren Feldzug gegen die konventionelle Tierhaltung fort. Das riecht nach purem Wahlkampf – angesichts der vielen (wenig aussichtsreichen) Vorstöße, die sie gegen die Tierhaltung schon rausposaunt hat.

Schon heute ist der Neu- oder auch Umbau von Stallanlagen durch bürokratische Hürden extrem schwierig und oftmals unmöglich. Dabei bedeutet jede Investition in den Stallbau auch gleichzeitig eine Verbesserung der Haltungs- und Umwelttechnik. Genau das will Hendricks verhindern?

Erfahrungen aus den zurückliegenden Verschärfungen zeigen: Das Hochschrauben der Hürden treibt die Tierhaltung geradezu in größere Stalleinheiten, weil die zusätzlichen Kosten dann nur noch über die Verteilung auf viele Tierplätze aufgefangen werden können. Da bleibt zu hoffen, dass Hendricks Ministerkollegen mit mehr Fingerspitzengefühl agieren.


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