Initiative Tierwohl: Anmeldung zum Nachrücken noch bis zum 6. Juli möglich
Endspurt: Nur noch bis zum 6. Juli können sich Schweinehalter bei der Initiative Tierwohl zweite dreijährige Programmphase registrieren lassen. Rund 10 Millionen Euro sind für die nachrückenden Betriebe im Budget eingeplant.
Wie kann man mitmachen?
Schweinehalter, die Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und/oder Mast betreiben, können sich bis zum 6. Juli über einen Bündler registrieren lassen. Einen entsprechenden Bündler können die Landwirte aus einer von der ITW auf ihrer Webseite (www.initiative-tierwohl.de) veröffentlichten Liste auswählen und ab sofort kontaktieren. Zur Registrierung sind auch Betriebe zugelassen, die in der Vergangenheit abgemeldet oder ausgeschieden sind.
Teilnahmezeitraum und Anforderungen
Jeder Tierhalter kann einen Starttermin für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 28. Februar 2019 frei wählen. Zu diesem Termin müssen zwingend alle Grundanforderungen und Wahlkriterien erfüllt sein. Die Umsetzung von Grundanforderungen und Wahlkriterien wird zum Start und dann jeweils mindestens zweimal pro Jahr durch Audits überprüft. Verstöße führen zum Ausschluss aus der Initiative Tierwohl, Tierwohlentgelte müssen dann gegebenenfalls zurückerstattet werden. Die Laufzeit für die Teilnahme endet spätestens mit dem 30.06.2021.
Bestätigung und Zulassung
Weder der von den Tierhaltern gewählte Starttermin noch der Zeitpunkt der Registrierung entscheidet über die Reihenfolge der Aufnahme in die Initiative Tierwohl. Sollten sich mehr Betriebe registrieren als Budget zur Verfügung steht, wird nach dem Zufallsprinzip entschieden.
Die Bestätigung über die Zulassung zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl werden die Tierhalter im August erhalten. Danach können sie die Teilnahme bis zum gewählten Umsetzungsstart vorbereiten.