Initiative Tierwohl – Schweinevermarktung nur mit Vertrag? – ISN: Nein!
Ab Mitte des Jahres startet die dritte Phase der Initiative Tierwohl (ITW). Dann ändert sich insbesondere für die Schweinemäster auch der Weg des Kostenausgleichs. Das bisherige Fonds-Modell wechselt für Schlachtschweine in ein Marktmodell, so dass sich dann jeder Mäster aktiv sich um die Vermarktung seiner eigenen Tierwohlschweine kümmern muss. Ist dafür jedoch eine schriftliche vertragliche Vereinbarung mit fester Bindung zwingend notwendig? Die ISN sagt: Nein!
Einige Vermarkter schieben ITW vor
Dieser Eindruck wird von einigen Schweinevermarktern derweil vermittelt – und das so weit gehend, dass man teilweise eine vertragliche Anbindung des gesamten Betriebes als alternativlos darstellt, um an der Initiative Tierwohl teilzunehmen. Dies zeigen uns zahlreiche Nachfragen von Mitgliedern, die uns in den vergangenen Wochen immer wieder erreicht haben. Auch liegen uns entsprechende Schreiben von Vermarktern vor.
Vermarktungsvertrag nicht von der ITW vorgegeben
Bei der Initiative Tierwohl wird jedoch eine bilaterale Vereinbarung genannt, die zwischen den Schweinemästern und Schlachtunternehmen zu treffen ist. Sie gibt aber keine Vorgaben über die Form, Zeitraum und Umfang einer Vereinbarung.
Unser Eindruck ist, dass einige Vermarkter, nachdem der Schweinestau als Druckmittel nicht mehr zieht, nun die Initiative Tierwohl nutzen, um Schweinehalter in eine vertragliche Bindung zu drängen
, so ISN-Experte Ulrich Pohlschneider. Dabei geht es uns gar nicht um die Frage, ob eine feste vertragliche Bindung nun sinnvoll ist oder nicht. Es geht uns darum, dass die Schweinehalter nicht unter Druck unterschreiben. Sie sollen ihre Optionen abwägen und sich ganz bewusst dafür oder dagegen entscheiden können und sich erst dann auf Art und Umfang einer Bindung festlegen
, erläutert Pohlschneider. Für Mitglieder haben wir die Fakten zur Schweinevermarktung in der 3. Phase der Initiative Tierwohl zusammengestellt, um so mehr Klarheit zu den Fakten zu schaffen.