Kastenstand: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Magdeburger Urteil
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg bestätigt, wonach die Anordnung des Landkreises Jerichower Land gegenüber einem schweinehaltenden Betrieb bezüglich der Kastenstandbreiten rechtens ist.
Das heißt im Klartext: Damit ist die Entscheidung des OVG Magdeburg für diesen verhandelten Einzelfall rechtskräftig. Das bedeutet, dass in einer Anlage der LFD-Holding (vormals Straathof-Gruppe) die tierschutzrechtlichen Auflagen des Veterinäramtes im Landkreis Jerichower Land zur Breite von Kastenständen umgesetzt werden müssen.
Gericht: Jederzeit Liegeposition in Seitenlage
Das BVerwG hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt. In der Begründung heißt es, dass die TierschutzNutztierhaltungsVerordnung die aufgeworfenen Rechtsfragen ohne Weiteres beantworte. Nach dem Urteil des OVG in Sachsen Anhalt muss es den in einem Kastenstand gehaltenen Schweinen möglich sein, jederzeit eine Liegeposition in beiden Seitenlagen einzunehmen, bei der ihre Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen. Darauf aufbauend betonte das BVerwG, dass damit insbesondere eine Kastenstandshaltung, bei der ein Schwein seine Gliedmaßen in einen benachbarten Kastenstand hineinstrecken müsse und daran aber zumindest zeitweise durch ein dort befindliches Schwein gehindert sein könne, unzulässig sei.
Die ISN meint:
Inwiefern dieses Urteil nun bundesweite Strahlkraft entwickelt, bleibt abzuwarten. Bevor nun einzelne Akteure (z.B. Amtsveterinäre und Bundesländer) in diesem Zusammenhang vorpreschen und das Urteil als maßgeblich für ganz Deutschland ansehen, ist das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am Zuge! Denn in einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 9.9.2016 wird das Berliner Agrarressort aufgefordert, sich für eine EU-weit einheitliche Regelung einzusetzen. Die AMK hält eine ganzheitliche Lösung aus Sicht des Tierschutzes, der Tiergesundheit und der Ökonomie für unerlässlich.
Das BMEL muss nun schnell ein ganzheitliches Konzept für bestehende Stallungen wie auch Neubauten einschließlich einer Folgenabschätzung für die Ferkelerzeugung in Deutschland erarbeiten. Die deutschen Tierhalter sind offen für eine Weiterentwicklung der Tierhaltung. Dazu braucht es aber zum einen Planungssicherheit und zum anderen muss dies zwingend mit Augenmaß und wirtschaftlich tragfähig erfolgen. Das gilt ganz besonders für bestehende Ställe, die zu nahezu 100 % in jüngerer Vergangenheit durch die Veterinärämter hinsichtlich der Haltung abgesegnet bzw. genehmigt wurden. Hier muss Vertrauensschutz gelten. Das heißt, bei Änderung der Anforderungen sind ausreichend lange Übergangsfristen für bestehende Ställe unerlässlich. Werden diese nicht gewährt, werden wir einen Strukturwandel in der Ferkelerzeugung in Deutschland bekommen, wie wir ihn wohl noch nicht erlebt haben. Und wie immer werden dann als erstes die kleineren und mittleren Betriebe das Handtuch werfen. Die Landwirtskollegen in den Nachbarländern und die Spediteure werden sich die Hände reiben, denn die Ferkelimporte würden in Deutschland innerhalb kürzester Zeit drastisch hochgefahren. An einer solchen Abschaffung der Ferkelerzeugung in Deutschland kann niemanden gelegen sein.