09.06.2017rss_feed

Ferkelkastration: Tierärztekammer gegen vierten Weg und für Besitzstandswahrung

Die Bundestierärztekammer (BTK) spricht sich vehement gegen den sogenannten vierten Weg (Lokalanästhesie durch den Landwirt) bei der Kastration aus. Die ISN fordert ein Ende der Blockadehaltung durch die Tierärzte und ermuntert den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt seine Unterstützung dieser Alternative zur betäubungslosen Kastration weiter zu verfolgen!

Schmidt will vierten Weg erforschen

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat sich in jüngster Vergangenheit mehrfach zum sogenannten vierten Weg geäußert. So auch beim parlamentarischen Abend der ISN vergangene Woche in Berlin. Die Zeit sei knapp, so Schmidt. Deswegen sage er Ja zu einer Erforschung und zu einer Überprüfung der Möglichkeit des sogenannten vierten Weges und der Frage, ob die Möglichkeit der Lokalanästhesie, die in Schweden in anderer Form ja bereits genutzt werde, auch hierzulande verwendet werden könne. Es kann nicht sein, dass wir uns solchen Fragestellungen gar nicht mehr stellen – gerade wenn ich auf die Struktur der Ferkelerzeuger blicke. Und ich lerne mehr und mehr, dass es nicht nur ein sektorales süddeutsches Problem ist, sondern dass wir auch bei mittelständischen Ferkelerzeugern in anderen Teilen Deutschlands solche Fragestellungen haben, machte Schmidt deutlich.

 

Bundestierärztekammer dagegen

BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann warnt in dieser Woche in einer Stellungnahme mit dem Titel Betäubungsmittel gehören nicht in Laienhand! ausdrücklich davor, die Anwendung der Lokalanästhesie durch Tierhalter zu erlauben: Jede Anästhesie – das gilt auch für die lokale Betäubung – ist eine anspruchsvolle und risikobehaftete tierärztliche Tätigkeit!

Auch die Lokalanästhesie selber sieht die Bundestierärztekammer kritisch. Nach den bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen gebe es bei der Lokalanästhesie der Ferkel deutliche Nachteile. Die Belastung der Tiere sei durch Fixation und mehrfache Injektionen ähnlich wie bei betäubungslosen Kastration und der Schmerz werde je nach Verabreichungsart nur teilweise ausgeschaltet. Dies gelte besonders für den einzigen für das Schwein zugelassenen Wirkstoff Procain.

 

Die ISN meint:

Warum mauert die Bundestierärztekammer gegen die weitere Erforschung des vierten Weges? Das sieht aus unserer Sicht sehr nach Besitzstandswahrung aus. Anders ist es kaum zu erklären, dass die BTK mit scheinbaren Totschlagargumenten wie Betäubungsmittel gehören nicht in Laienhand! jede Weiterentwicklung zu verhindern droht. Dabei sollte es doch auch im Sinne der Tierärzte sein, den gerade kleineren Betrieben eine zusätzliche Alternative zu eröffnen und damit eine gangbare Möglichkeit, weiter Schweinehaltung zu betreiben. Warum sollen deutsche Landwirte – insbesondere wenn sie vorher entsprechend geschult werden, die lokale Betäubung nicht durchführen können? Ihre schwedischen Kollegen beispielsweise können und dürfen das. Wir ermuntern den Bundeslandwirtschaftsminister ausdrücklich, seine Unterstützung dieser Alternative zur betäubungslosen Kastration trotz Störfeuer der BTK unbeirrt weiter zu verfolgen.


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