24.07.2024rss_feed

Novelle des Düngegesetz: Zunächst kein Vermittlungsverfahren

©Pixabay

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Kurzfristig wird es aller Voraussicht nach kein Vermittlungsverfahren zum Düngegesetz geben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hält an seinem Ziel fest, mit einer modifizierten Stoffstrombilanz in die Verhandlungen mit der EU-Kommission über eine Maßnahmendifferenzierung zu gehen, berichtet AgE.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat noch nicht entschieden, ob es nach der Ablehnung der Novelle des Düngegesetzes im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft. Dies werde geprüft, teilte eine Sprecherin des Ressorts am Freitag (19.7.) auf Anfrage gegenüber AGRA Europe mit. Keine Angaben machte die Sprecherin, wann eine Entscheidung fallen werde. Offen ließ die Sprecherin auch, wann mit einem Entwurf für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring und gegebenenfalls zu einer Änderung der Stoffstrom- oder Nährstoffbilanzverordnung zu rechnen ist. Damit zeichnet sich ab, dass es vor den drei Landtagswahlen im September aller Voraussicht nach nicht mehr zu einem Vermittlungsverfahren kommen wird. Das BMEL hält den Angaben zufolge nach wie vor an der Stoffstrombilanz fest.

 

Bürokratiearme Vereinfachung

Den Inhalt der Verordnungen wolle man mit den Ländern besprechen, versicherte die Ministeriumssprecherin. Dabei gehe es um Vorgaben und Regelungen, die für weitergehende Maßnahmendifferenzierungen erforderlich seien und von der EU-Kommission akzeptiert würden. Bei der Ausgestaltung der Verordnungen strebe man eine bürokratiearme Vereinfachung und die Mehrfachnutzung der ohnehin anfallenden betrieblichen Daten an. Die Sprecherin bekräftigte das Ziel der Bundesregierung, von einem System der pauschalen Düngebeschränkungen hin zu einer Stärkung des Verursacherprinzips zu kommen.


Letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause: Änderung des Düngegesetzes gescheitert

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