08.08.2023rss_feed

NRW kündigt Schwerpunktkontrollen zum Umgang mit kranken Tieren in schweinehaltenden Betrieben an

NRWs Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen legt den Fokus neuer Schwerpunktkontrollen auf den Umgang mit kranken Schweinen  ©Land NRW/Ralph Sondermann

NRWs Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen legt den Fokus neuer Schwerpunktkontrollen auf den Umgang mit kranken Schweinen ©Land NRW/Ralph Sondermann

Der richtige Umgang mit kranken und verletzten Schweinen im Betrieb ist jederzeit ein wichtiges Thema für Schweinehalter. Um diesen sicherzustellen, hat das Ministerium für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen (MLV) einen Leitfaden vorgelegt, dessen Umsetzung durch Schwerpunktkontrollen in Ställen abgesichert werden soll. Neue Schwerpunktkontrollen mit Fokus auf den Umgang mit einzelnen erkrankten Tieren sollen landesweit im 2. Halbjahr 2023 stattfinden.

 

Der richtige Umgang mit erkrankten und verletzten Tieren ist jederzeit ein wichtiges Thema für Tierhalter. In Nordrhein-Westfalen soll daher der Fokus der amtlichen Kontrolle von Nutztierhaltungen stärker auf den Umgang mit kranken Einzeltieren gelegt werden. In einer Pressemitteilung kündigte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen für das zweite Halbjahr 2023 landesweite Schwerpunktkontrollen in schweinehaltenden Betrieben an und betonte, dass nur ein tiergerechter Umgang mit Nutztieren die Zukunft einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung unterstütze und somit auch die Zukunft der Schweinehaltung in Deutschland sichere.

 

Schwerpunktkontrollen sollen Umgang mit kranken Schweinen prüfen

Als Grundlage für die Kontrollen soll das Handlungskonzept des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalens zum tierschutzkonformen Umgang mit kranken oder verletzten Einzeltieren in schweinehaltenden Betrieben dienen, das Ende 2022 nach zweijähriger Abstimmung der Inhalte an alle Beteiligten versandt wurde. Die Veterinärbehörden in Nordrhein-Westfalen seien angewiesen, die Vorgaben des Handlungskonzepts im Rahmen der amtlichen Kontrolle von schweinehaltenden Betrieben einzufordern und umzusetzen.

 

Konzept mit konkreten Handlungsanweisungen

Eindeutige Regelungen zeigen im Handlungskonzept auf, worauf Schweinehalter im Umgang mit erkrankten Einzeltieren im Bestand achten müssen. Das Konzept beschreibt ebenfalls, welche Eigenkontrollen in der Landwirtschaft erforderlich sind, um einen ordnungsgemäßen Umgang mit dem einzelnen Lebewesen zu gewährleisten. Wer ein Tier hält oder betreut, ist für das Wohl dieses Wesens auch verantwortlich, betonte Gorißen. Nutztierhalter müssten daher handeln und entscheiden, ob ein erkranktes Tier von der Gruppe separiert und tierärztlich behandelt werden muss oder ob im Fall der Fälle eine Nottötung erforderlich sei. Hoftierärzte und der Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stünden den Betrieben über die tierärztliche Bestandsbetreuung bei der Umsetzung des Handlungskonzepts beratend zur Seite.


NRW: Neuer Leitfaden zum Umgang mit kranken Schweinen

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