Polen greift bei Afrikanischer Schweinepest durch – weiterhin größte Vorsicht geboten
Das wiederholte Auftreten Afrikanischer Schweinepest veranlasst die polnische Politik nun konsequent durchzugreifen. (Stand 13.09.2016, Quelle: FLI)
Eigentlich hat man sich fast an die Meldungen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) an den Ostgrenzen der EU und in den Osteuropäischen Ländern außerhalb der EU gewöhnt. Trotzdem ist auch hierzulande weiterhin größte Vorsicht bei der Hygiene geboten, um eine Einschleppung der ASP zu vermeiden. In Polen, wo in der vergangenen Woche bereits der 19. Seuchenausbruch in diesem Jahr festgestellt wurde, greift die Politik nun mit außergewöhnlichen Maßnahmen – einem Aufkaufprogramm – durch, um die ASP zurückzudrängen.
Aufkaufprogramm von Schweinen
Um der Seuche Herr zu werden, hat das polnische Parlament nun ein Gesetz für ein Aufkaufprogramm verabschiedet, nach dem rund 600.000 Schweine in den Risikogebieten aufgekauft und geschlachtet werden sollen. Damit will man vorsorglich gesunde Bestände verwerten und die Tierdichte wie auch das Infektionsrisiko in den gefährdeten Regionen vermindern. Das Gesetz soll im Schnellverfahren verabschiedet werden.
Die ISN begrüßt ausdrücklich das konsequente Vorgehen der Polen zur Bekämpfung der ASP. An die Schweinehalter hierzulande gerichtet kann der Appell zur höchsten Vorsicht nicht oft genug widerholt werden. Die nötigen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor der ASP müssen unbedingt und kompromisslos eingehalten werden.
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter!
Es gilt ein Einfuhrverbot von lebenden Schweinen und Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen. Dies gilt natürlich auch für alle Privatpersonen, die keine Fleischprodukte von Reisen in diese Länder mitbringen dürfen.
Auch wenn es bei einem gut geführten Betrieb heute Standard ist und selbstverständlich sein sollte:
Sensibilisieren auch Sie nochmals Ihre Mitarbeiter für dieses Thema und treffen Sie für ihren Betrieb Vorsichtsmaßnahmen, um der Einschleppung von Seuchen vorzubeugen!
In der SchweinehaltungshygieneVO sind die wichtigsten Maßnahmen beschrieben
- Grundsätzlich ist die Fütterung von Speiseabfällen verboten
- Konsequente und regelmäßige Schadnagerbekämpfung und Absicherung des Betriebes (z.B. durch einen Zaun) gegen das Eindringen von Schwarzwild
- Futtermittel und Einstreu unzugänglich für Wildschweine lagern oder schützen (Elektrozaun)
- Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren
- Desinfektionswannen und Matten an allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen installieren
- Jäger aufgepasst: wer in den von ASP betroffenen Ländern auf Jagd geht, sollte nur Wildschweine mitbringen dürfen, die vorher negativ auf ASP untersucht wurden!!! Am besten erst gar kein Wild aus dem Osten mitbringen und die Schweinehaltung in Deutschland nicht unnötigen Risiken aussetzen.
- Auch die Mitnahme von Fleisch- und Wurstwaren aus betroffen Ländern kann zur Übertragung der Seuche in deutsche Gebiete führen!