Russland legt Widerspruch gegen WTO-Urteil ein
Vor kurzem hatte die Welthandelsorganisation WTO Russland wegen des Importverbots für Schweinefleisch aus der EU verurteilt. Jetzt gehen die Auseinandersetzungen in die zweite Runde - Russland in die Berufung.
Im August hatte die WTO der EU Recht gegeben und das russische Importverbot als unrechtmäßig verurteilt. In der Berufung geht es nur noch um formelle Fehler des Schiedsgerichts. Eine erneute sachliche Prüfung ist dagegen nicht mehr Aufgabe der Berufungsinstanz. Drei Monate haben die Richter der WTO nun Zeit, um die Einsprüche zu prüfen.
Nachdem in Ostpolen und Litauen Fälle der afrikanischen Schweinepest aufgetreten waren, stoppte Russland Schweinefleischimporte aus der gesamten EU. Die EU beklagte daraufhin den Verstoß gegen die Vorschriften der WTO und bekam im August Recht. Sollte sich die EU auch in der zweiten Runde durchsetzen, darf sie Sanktionen verhängen und ihrerseits die Einfuhr von bestimmten Gütern aus Russland stoppen.
Allerdings ist der Konflikt um Schweinefleisch von den Auseinandersetzungen um die Krim und die Ostukraine überlagert, so dass das Verfahren bei der WTO nur von untergeordneter Bedeutung ist. Lediglich Schweinefette aus der EU sind vom allgemeinen Lebensmittel-einfuhrverbot Russlands nicht betroffen.