Stoffstrombilanz: Enorme Herausforderung für Tierhalter
Auf einen großen Teil der viehhaltenden Betriebe in Deutschland kommt ab dem nächsten Jahr ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand zu. Das lässt der Entwurf zur neuen Stoffstrombilanzverordnung erwarten, den das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt hat.
Verbändeanhörung zum Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung
Die Vorlage, die in der vergangenen Woche in die Ressortabstimmung gegangen ist und den Ländern sowie Verbänden übermittelt wurde, enthält detaillierte Vorgaben für die Ausgestaltung der Nährstoffsaldierung auf betrieblicher Basis, wie er mit der Stoffstrombilanz angestrebt wird. Auch die ISN prüft aktuell den vorliegenden Entwurf und wird eine ausführliche Stellungnahme dazu abgeben.
Ab 2018 soll die Stoffstrombilanz für bestimmte Betriebsgrößen gelten
Gelten sollen die Regelungen zunächst ab 2018 für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) oder über 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 GVE/ha. Betroffen sind zudem alle Tierhaltungsbetriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen. Ab dem Jahr 2023 sollen dann alle Betriebe über 20 ha oder mit mehr als 50 GVE einbezogen werden.
Jährliche Bilanzierung – Beratung bei Bilanzwertüberschreitung
Die Ermittlung von Zu- und Abfuhr der Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor sowie deren Bilanzierung soll jährlich erfolgen müssen. Laut Verordnungsentwurf haben die Betriebsinhaber sicherzustellen, dass die jeweilige Differenz zwischen Nährstoffzufuhr und Nährstoffabgabe im Dreijahresschnitt den für ihren Betrieb nach bestimmten Kriterien zu ermittelnden Bilanzwert für Stickstoff und Phosphor nicht überschreitet. Ist dies doch der Fall, sollen sie sich einer Beratung unterziehen müssen.
Die ISN meint:
Die Stoffstrombilanz an sich ist Vorgabe des neuen Düngegesetzes und der neuen Düngeverordnung und somit beschlossene Sache. Aktuell prüfen wir den vorliegenden Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums und werden dazu eine Stellungnahme abgeben, in der wir nochmals deutlich machen, dass der bürokratische Aufwand für die Betriebe nicht noch weiter ausufern darf. Das Gesamtpaket der neuen Düngegesetzgebung ist ein riesiger Brocken für die Tierhalter! Es muss eine angemessene Verhältnismäßigkeit zwischen bürokratischem Aufwand und Nutzen für die Umwelt geben.