Tierhaltungskennzeichnung: Länder fordern Verschiebung der Haltungsform-Meldepflicht
In einem Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir forderte vergangene Woche eine Mehrheit der Länder, die Mitteilungsfrist im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu verlängern. Die Meldepflicht der Mastschweinebetriebe müsse um mindestens ein Jahr verschoben werden. Weiterhin äußerten die Länder massive Kritik an dem seit August 2023 in Kraft getretenen Gesetz und forderten eine umfassende Überarbeitung, berichtet Agra Europe.
Eine Mehrheit der Bundesländer ist mit dem geltenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetz unzufrieden. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir forderten Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen in der vergangenen Woche eine umfassende Überarbeitung
des Gesetzes. Der Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts, Minister Peter Hauk aus Baden-Württemberg, beklagte gravierende Schwachstellen und Regelungslücken
bei dem aktuellen Gesetz. Bayern Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber kritisierte einen enormen Erfüllungsaufwand
der vom Bund den Ländern auferlegt wurde.
Die Länder drängen in ihrem Schreiben darauf, die Pflicht für die schweinehaltenden Betriebe zur Meldung der Haltungsform um mindestens ein Jahr zu verschieben. Das Gesetz schreibt vor, dass alle Mastschweinebetriebe (also auch diejenigen, die Ihre Schweine nach gesetzlichem Standard halten) bis zum 1. August 2024 die Haltungsform und die entsprechenden Angaben zum jeweiligen Stall der jeweils zuständigen Landesbehörde mitteilen müssen. Die Betriebe sollen dann innerhalb von zwei Monaten individuelle Kennziffern für ihre Mastställe entsprechend ihrer jeweiligen Haltungsform erhalten.