23.12.2024rss_feed

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Bundestag streitet über Ausweitung

SPD und Grüne halten an ihrem Ziel fest, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf den Außer-Haus-Bereich auszuweiten

SPD und Grüne halten an ihrem Ziel fest, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz auf den Außer-Haus-Bereich auszuweiten

Der Gesetzentwurf zur Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die Außer-Haus-Verpflegung ist am vergangenen Freitag (20.12.2024) im Bundestag in die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden. In der vorausgegangenen Debatte hatten Vertreter der Koalitionsfraktionen den Entwurf gegen Vorwürfe der Opposition verteidigt, die geplanten Maßnahmen schadeten Deutschlands Tierhaltern und Gastronomen, berichtet AgE.

 

Im Bundestag gehen die Meinungen über die Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf die Außer-Haus-Verpflegung weit auseinander. Gestritten wird vor allem über die Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Tierhalter sowie über bürokratische Belastungen für heimische Gastronomen. Das ist am vergangenen Freitag (20.12.2024) bei der ersten Beratung zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes deutlich geworden, in dessen Anschluss der entsprechende Entwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde.

 

Wettbewerbsverzerrung befürchtet

Ingrid Pahlmann und Max Straubinger von der Unionsfraktion kritisierten, dass ausländisches Schweinefleisch nicht der Kennzeichnungspflicht unterworfen sein soll. Dadurch würden Vorteile für importierte Ware und damit Wettbewerbsverzerrungen geschaffen. Der Gesetzentwurf sei ein fatales Signal an die deutsche Tierhaltung, die im internationalen Vergleich höchste Standards gewährleiste. Pahlmann erwartet durch die geplante Gesetzesänderung außerdem deutlich mehr Bürokratie für die Gastronomen. Jede Neuerung beim Rohstoffbezug oder den Rezepturen wäre künftig mit Kennzeichnungsänderungen verbunden. Auch Carina Konrad von der FDP warnte vor einem Bürokratiemonster für die Gastronomie, ebenso Stephan Protschka von der AfD.

 

Rot-Grün verteidigt Gesetzentwurf

Vertreter von der SPD und den Grünen verteidigten indes den von den beiden Fraktionen auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf. Grünen-Politikerin Renate Künast betonte in ihrer erklärtermaßen letzten Bundestagsrede das Recht und den Wunsch der Verbraucher, über die Art der Tierhaltung informiert zu werden. Susanne Mittag von der SPD erklärte, die Kennzeichnung sei Werbung für alle Höfe, die bereits auf höhere Tierhaltungsstufen umgestellt hätten. Mittags Fraktionskollegin Rita Hagl-Kehl wehrte sich gegen den Vorwurf, die Gesetzesänderung belastete die Gastronomie durch mehr Bürokratie. Die Hürden seien inzwischen nicht mehr groß. Man habe deutliche Vereinfachungen für die Gastronomen vorgenommen. Sowohl Hagl-Kehl als auch Mittag wünschten sich eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf andere Fleischarten neben Schweinefleisch. Zudem sei ein Nachhaltigkeitslabel wichtig.

 

Aus Sicht der ISN macht eine Ausweitung der Kennzeichnung erst dann Sinn, wenn die offensichtlichen Fehler des Gesetzes repariert sind – und das ist auf den letzten Metern der auslaufenden Legislaturperiode nicht mehr zu schaffen. Hier sind beispielsweise wesentliche Fragen in der Umsetzung und die klare Benachteiligung heimischer Ware gegenüber den nicht kennzeichnungspflichtigen Importen zu nennen. Dass Rot-Grün die Ausweitung trotzdem noch stur durchziehen will, ist wohl mehr Wahlkampf als alles andere. Das haben wir in der nachfolgenden Meldung ausführlich kommentiert:

Tierhaltungskennzeichnung: Rot-Grün will Ausweitung auf Gastronomie noch durchsetzen

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