16.06.2023rss_feed

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und Novelle des Baugesetzbuches beschlossen – ISN: Wichtige, aber nur erste Schritte

Der Bundestag hat heute ein verbindliches Siegel für frisches Schweinefleisch beschlossen. Ebenfalls angenommen wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs. ©BMEL, Deutscher Bundestag/Marco Urban, ISN/Jaworr, Canva

Der Bundestag hat heute ein verbindliches Siegel für frisches Schweinefleisch beschlossen. Ebenfalls angenommen wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs. ©BMEL, Deutscher Bundestag/Marco Urban, ISN/Jaworr, Canva

Der Bundestag hat heute, 16.06.2023, ein Gesetz für eine Tierhaltungskennzeichnung sowie ein Gesetz zur baurechtlichen Erleichterung von Stallum- und -neubauten beschlossen.

ISN: Auch wenn es noch erheblichen Änderungs- und insbesondere Abstimmungsbedarf gibt, ist es wichtig, dass der Bundestag nach nun über einer Dekade Diskussion um den Umbau der Tierhaltung eine Entscheidung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und zum Baugesetzbuch getroffen hat. Die Haltungskennzeichnung stellt eine zentrale Richtschnur für die Bauern für den Umbau ihrer Ställe dar. Wichtige, aber nur erste Schritte – nun muss die Ampelkoalition schnell weitere zentrale Fragestellungen klären, bestehende Regelungslücken schließen und zusammen mit der Wirtschaft an der Umsetzbarkeit in der Praxis arbeiten.

 

Tierhaltungskennzeichnung beschlossen

Der Bundestag hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung für die Schweinehaltung beschlossen – vorerst allerdings nur bezogen auf frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch. Schrittweise sollen weitere Bereiche wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung sowie Tierarten wie Rinder und Geflügel dazukommen. Vorgesehen ist ein Modell mit fünf Haltungskategorien während der Mast: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland sowie Bio.

 

Zustimmung zur Änderung des Baugesetzbuchs

Ebenfalls angenommen wurde ein vom Ausschuss geänderter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Erleichterung der baulichen Anpassung von bestimmten nicht dem Landwirtschaftsbegriff des § 201 BauGB unterfallenden baulichen Anlagen zur Tierhaltung, die vielfach im planungsrechtlichen Außenbereich liegen. Der Entwurf wurde mit der Mehrheit der Ampelfraktionen und der AfD gegen das Votum der Union und Linksfraktion beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die durch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neu eingeführten Haltungsformen drei, vier und fünf bauplanungsrechtlich aufgegriffen werden. Die Tierhalter müssen dann ihre Bestände nicht verringern, wenn sie in höhere Tierhaltungsstufen wechseln möchten. Möglich ist zudem ein Ersatzneubau an anderer Stelle. Damit solle es den Betrieben ermöglicht werden, während der Baumaßnahmen die bisherige Tierhaltung beizubehalten.

 

Die ISN meint:

Die kontroverse Diskussion heute im Bundestag zeigt den noch erheblichen Ergänzungs-, Änderungs- und vor allem Abstimmungsbedarf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und zum Baugesetzbuch. Trotzdem ist es nun wichtig, dass eine Entscheidung zur Einführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung gefallen ist. Zwar soll das Gesetz in erster Linie Transparenz für die Verbraucher beim Einkauf von Fleisch bringen. Aber jedem sollte klar sein, dass diese Form der Klassifizierung von Haltungssystemen natürlich gleichzeitig die zentrale Richtschnur für die Bauern bei der zukünftigen Weiterentwicklung Ihrer Ställe ist. Insofern ist es ein wichtiger Schritt, denn nach nunmehr über einer Dekade politischer Diskussion über den Umbau der Nutztierhaltung kommt endlich Bewegung in die Sache. Die Tierhalter brauchen endlich Planungssicherheit und Perspektive, damit sie wissen, wo die Reise hingeht. Zu groß ist sonst das Risiko einer Fehlinvestition, die für einen Familienbetrieb schnell das wirtschaftliche Aus bedeuten kann!, ordnet ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack die heutige Zustimmung des Bundestages zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und zum Baugesetzbuch ein. Entscheidend ist daher jetzt, dass von der Ampelkoalition zügig weitere Schritte eingeleitet werden, damit die fachlichen Kritikpunkte beseitigt, zentrale Fragestellungen (wie die Finanzierung des Umbaus) geklärt und bestehende Regelungslücken (z.B. Einbindung weiterer Absatzkanäle) geschlossen werden. Wir erwarten zudem, dass gemeinsam mit der Wirtschaft an der Umsetzbarkeit in der Praxis gearbeitet wird. Die Änderung des Baugesetzbuches führt nicht zur Beseitigung der Stall(um)baubremse, denn dafür müssen zunächst die weiteren Hürden ausgeräumt werden. Nur so ergibt sich ein tragfähiges Gesamtkonzept. Und nur dann können sich die Verbraucher beim Einkauf tatsächlich für Fleisch der verschiedenen Haltungsstufen entscheiden, welches dann auch noch zukünftig aus heimischer Produktion stammt!


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