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Tierwohlprogramm BayProTier überarbeitet: einfacher und unbürokratischer

© ISN/Jaworr

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Das bayerische Landwirtschaftsministerium hat das landeseigene Tierwohlprogramm (BayProTier) überarbeitet. Das Programm wurde für Antragsteller vereinfacht und Bürokratie abgebaut. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber stellte die Eckpunkte des Tierwohlprogramms sowie die Punkte zur Weiterentwicklung vor.

 

Bayern unterstützt seine Tierhalter bereits seit zwei Jahren mit einem eigenen Bayerischen Programm Tierwohl – BayProTier. Jetzt wurde das Programm vereinfacht und Bürokratie abgebaut.

 

Aufwand und Mehrkosten werden honoriert

Betriebe bekommen mit BayProTier finanzielle Unterstützung als Ausgleich für eine tierwohlgerechtere, aber damit auch teurere Haltungsform für Schweine. Das Programm gleicht laufende Kosten (z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu) für mehr Tierwohl im Bereich der Zuchtsauenhaltung, der Ferkelaufzucht und der Mastschweinehaltung aus.

Laut Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber honoriere das Programm Tierwohlleistungen, die der Markt allein nicht honoriert und es werde sichergestellt, dass das Fördergeld direkt bei den Landwirten ankommt. Zentrale Vorgaben des Programmes sind beispielsweise offene, lichtdurchflutete Ställe, mehr Platz für die Tiere, mit Stroh eingestreute Liegeflächen oder die Möglichkeit des Auslaufs ins Freie oder Weidehaltung.

 

Weniger Büroarbeit für teilnehmende Landwirte

Schon jetzt trifft das Programm auf sehr hohes Interesse: Knapp 1.000 Antragsteller, 380.000 Tiere und 11,25 Millionen Euro beantragtes Fördervolumen im Jahr 2023 zeigen eindrucksvoll, dass viele Landwirte bereit sind, mehr Tierwohl in den Ställen umzusetzen. Bei der Weiterentwicklung des Förderprogramms lag das Hauptaugenmerk insbesondere im Bereich der Vereinfachung und Entbürokratisierung. Die vorgenommenen Vereinfachungen führen dazu, dass nach einem Förderantrag die BayProTier-bedingte Büroarbeit für Landwirte komplett erledigt ist und keine zusätzliche Schreibtischarbeit mehr erforderlich ist.

 

Antragstellung für BayProTier 2024/25 im Juni

Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025. Die Antragstellung ist im Juni 2024 über iBALIS möglich.

Weitere Details zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier: www.stmelf.bayern.de/foerderung/bayerisches-programm-tierwohl-bayprotier/index.html

 

 

 


BayProTier: In der neuen Antragsphase auch für die Schweinemast

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