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ISW Versicherungsmakler
Deshalb ist unbedingt darauf zu achten, dass die Police eine sogenannte
„Nachversicherungsgarantie“ enthält. Diese ermöglicht, dass die Rentensumme
im Nachhinein ohne erneute Gesundheitsprüfung angehoben werden kann.
Vorsicht: Hierbei gilt es, Ereignisse und Fristen nicht zu verpassen! Die Anpas-
sungsmöglichkeit schließt aber nicht aus, dass bei gutem Gesundheitszustand
auch zu einem späteren Zeitpunkt der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter
Sinn machen kann.
Eine Besonderheit für Beamte: Diese sollten in den Bedingungen der BU unbedingt
auf die zusätzliche „Dienstunfähigkeitsklausel“ achten – ist diese nicht enthalten,
ist der Schutz gegebenenfalls lückenhaft.
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Zweite Wahl: Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) zahlt erst, wenn ein Versicherter in gar
keinem Beruf mehr arbeiten kann. Für Schüler wird heute nach wie vor oftmals
eine EU angeboten, obwohl problemlos eine BU abgeschlossen werden könnte.
Hier sollte unbedingt auf einen echten Berufsunfähigkeitsschutz geachtet werden.
Die EU kann sinnvoll sein, wenn eine BU z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht,
nur mit Ausschlüssen oder mit hohen Zuschlägen möglich ist.
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Ist die „Schwere Krankheiten Vorsorge“ sinnvoll?
Die Schwere Krankheiten Vorsorge (SKV) bietet eine Absicherung gegen finanzi-
elle Folgen von bestimmten schweren Krankheiten, die im Bedingungswerk der
Versicherung festgelegt sind. Tritt eine dieser schweren Krankheiten auf, zahlt die
Versicherung die vereinbarte Versicherungsleistung als Einmalzahlung aus.
Auch für Kinder kann diese Versicherung geeignet sein – entweder als Invaliditäts-
vorsorge oder zur Finanzierung teurer, von der Krankenkasse nicht übernommener
Behandlungskosten. Die SKV kann dann sinnvoll sein, wenn eine BU nicht, nur mit
Ausschlüssen oder nur mit hohen Zuschlägen möglich ist. Auch kann die SKV als
Ergänzung für Unternehmer gewählt werden.