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ISW Versicherungsmakler
Nach Ablauf festgelegter Zeiträume einer ambulanten oder stationären
Behandlung endet jedoch dieser gesetzliche Leistungsanspruch. Zudem gilt dieser
Anspruch nur für den landwirtschaftlichen Betrieb, nicht jedoch für gewerblich
geführte Betriebsteile. In diesen Fällen kann das Krankentagegeld eingesetzt
werden, um zusätzliche Hilfe für den laufenden Betrieb zu finanzieren.
Private Krankenversicherung
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise der Landwirtschaft­
lichen Krankenkasse (LKK) ist es möglich, sich auch in einer privaten Kranken­
versicherung abzusichern. Dabei unterscheidet man zwischen einer privaten
Krankenzusatzversicherung und einer privaten Krankenvollversicherung.
Bei der
privaten Krankenzusatzversicherung
werden Risiken abgesichert, die
nicht oder nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt
sind. Grundsätzlich sind hier drei Bereiche zu unterscheiden.
Bei der
Zahnzusatzversicherung
werden Differenzkosten zur gesetzlichen
Erstattung gezahlt. Hier können sehr unterschiedliche Leistungen und Eigen­
beteiligungen z.B. für Brücken, Implantate, und Kronen zum Tragen kommen.
Bei einer
stationären Zusatzversicherung
können Kassenpatienten zusätzliche
Leistungen beim Krankenhausaufenthalt absichern – beispielsweise die Unter­
bringung im 1- bis 2-Bett-Zimmer oder die Chefarztbehandlung.
Eine
ambulante Zusatzversicherung
bietet Versicherungsschutz u. a. bei
Sehhilfen, Behandlungen vom Heilpraktiker usw.
Eine
private Krankenvollversicherung
(PKV) kann derjenige alternativ zur gesetz-
lichen Krankenversicherung (GKV) abschließen, der beispielsweise als Arbeit-
nehmer ein bestimmtes Mindestbruttogehalt bekommt. Zugangsberechtigt sind
zudem Beamte, Selbstständige oder Freiberufler. Sie alle sind von der Versiche-
rungspflicht ausgenommen und können sich zwischen einer freiwilligen GKV und
einer PKV entscheiden. Auch Landwirte können sich von der Versicherungspflicht
befreien lassen und in die PKV wechseln. Allerdings setzt die Befreiung eine be-
stimmte Betriebsgröße voraus und der unwiderrufliche Befreiungsantrag kann nur
innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden.
Für alle gilt: Privat Krankenversicherte können nur unter bestimmten Bedingungen
in die GKV zurück wechseln.
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