ISW_Personenversicherung - page 23

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ISW Versicherungsmakler
Unter steuerlichen Gesichtspunkten unterscheidet man die Altersvorsorge im
sogenannten 3-Schichten-Modell:
1.) Die Basisversorgung über die Landwirtschaftliche Alterskasse, gesetzliche
Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke. Als Versiche-
rungen zur Altersvorsorge gibt es hier die steuerlich begünstigte Basisrente
– die sogenannte „Rürup-Rente“. Diese kann insbesondere für Unternehmer
interessant sein.
2.) Die zweite Variante ist die kapitalgedeckte Zusatzversorgung. Hier sind
Lösungen der steuerlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge und die
„Riester-Rente“ einzuordnen. Letztere wird über Steuern und Zulagen gefördert
und ist i. d .R für Selbstständige nicht verfügbar. Alterskassenpflichtige Land-
wirte bilden hierbei allerdings eine Ausnahme. Sie können die Vergünstigungen
direkt beanspruchen.
3.) Kapitalanlageprodukte bilden die dritte Form. Dies sind z. B. allgemeine Wert-
papiere und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, Investment-
sparpläne und weitere Produkte.
Die genannten Versicherungsformen sind teilweise mit anderen Vorsorgeformen
(z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung usw.) oder auch unter-
einander kombinierbar. Grundsätzlich sollte man diese Vorsorgeformen trennen
– nur in Ausnahmefällen ist es möglicherweise sinnvoll, die Produkte zu kombi­
nieren.
Ob und in welcher Höhe eine zusätzliche Altersvorsorge Sinn macht, hängt von den
persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Kinderfreibeträge, Einkommensteuer-
belastung etc.) ab. Eine individuelle Beratung ist hier unerlässlich.
Pflegekosten nicht unterschätzen
Bezüglich der Absicherung im Pflegefall springt seit 1995 die gesetzliche Pfle-
geversicherung bei Bedarf finanziell ein. Die Leistungen sind abhängig von der
Pflegestufe des Betroffenen. Trotz der Pflegestufen entsteht jedoch oftmals eine
Versorgungslücke. Ist diese nicht ausreichend abgesichert, zehrt der Fehlbetrag
das Einkommen und im schlimmsten Fall das Vermögen bis hin zu Haus und Hof
auf. Somit ist eine zusätzliche Pflegevorsorge gleichzeitig auch ein Vermögens-
schutz.
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