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ISW Versicherungsmakler
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Pflege-Bahr – staatliche Förderung
Seit 2013 gibt es eine staatlich geförderte Zusatzversicherung für den Pflegefall.
Beim Pflege-Bahr wird aktuell eine Fünf-Euro-Zulage pro Monat gezahlt, wenn der
Versicherte einen Mindestbeitrag von 10 Euro schultert. Risikozulage und Gesund-
heitsfragen sind nicht zulässig, andererseits sehen die Tarife Wartezeiten von in
der Regel 5 Jahren vor.
Derzeit verfügbare Tarife sind allerdings im Vergleich zu nicht geförderten Produk-
ten oftmals deutlich unterlegen, viele Versicherte entscheiden sich daher für nicht
geförderte Produkte.
Auf einen Blick: Alters- und Pflegevorsorge
Auch nach Eintritt in das Rentenalter soll ein angemessener Lebens-
standard gesichert werden. Neben Zahlungen aus betrieblichem und
privatem Vermögen kommen als grundsätzliche Bausteine neben
der gesetzlichen auch verschieden Formen der privaten Absicherung
in Frage – beispielsweise „Rürup-Rente“, „Riester-Rente“ oder auch
Kapitalanlageprodukte.
Trotz der gesetzlichen Pflegeversicherung entsteht oftmals eine Ver-
sorgungslücke. Sind Pflegekosten nicht ausreichend abgesichert,
zehrt der Fehlbetrag das Einkommen und im schlimmsten Fall das
Vermögen auf. Somit ist eine zusätzliche Pflegevorsorge gleichzeitig
auch ein Vermögensschutz. Auch hier sind verschiedene Formen der
Absicherung denkbar – an erster Stelle eine Pflege-Tagegeld-Versiche-
rung.