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ISW Versicherungsmakler
landwirtschaftlichen Berufstätigkeit bzw. den Kindererziehungszeiten. Anneliese
hat zudem bereits vor Jahren einen Riestervertrag abgeschlossen und zulagen
begünstigt eingezahlt. Grob überschlagen sollte die Altersversorgung aus betrieb-
licher Absicherung, der Photovoltaikinvestition und den Rentenanwartschaften
ausreichen. Soweit möglich wollen die beiden in den nächsten Jahren noch Kapital
zur
Altersvorsorge
ansparen.
Werner und Anneliese haben bereits vor einigen Jahren eine
Krankenzusatz
versicherung
abgeschlossen. Als Leistungen wurden unter anderem Zahnersatz
erstattungen und Chefarztbehandlungen vereinbart. Werner und Anneliese möch-
ten diese Zusatzversicherung fortführen.
Vor drei Jahren wurde nach den Erfahrungen mit der Werners Mutter eine
Pflegezusatzversicherung
für beide Ehegatten abgeschlossen. Die Leistung sieht
im Falle der Pflegestufe III eine Zahlleistung von 1.500,- Euro vor, bei Pflegestufe I
und II werden Teilbeträge fällig.
Werner und Anneliese Landwirt möchten mit dieser Absicherung insbesondere ihre
Tochter Heidi aber auch die beiden Söhne entlasten, die ansonsten Gefahr laufen,
eigenes Einkommen und Vermögen für den Elternunterhalt einsetzen zu müssen.
Der Abschluss des Vertrages gestaltete sich allerdings schwierig, aufgrund einer
Vorerkrankung war zunächst keine gute Gesellschaft bereit, einen Vertrag anzubie-
ten. Erst nach zahlreichen Rückfragen konnte ein Vertrag abgeschlossen werden.
Ein früherer Vertragsabschluss wäre wohl deutlich einfacher gewesen. Als Alter-
native kam noch eine staatlich geförderte Pflegeversicherung in Frage – allerdings
mit deutlich schlechteren Konditionen.
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Beispiel: Rentnerehepaar Rudolf und Maria
Die Rentner Rudolf und Maria sind 70 bzw. 68 Jahre alt. Ihr landwirtschaftlicher
Betrieb ist an den Sohn Werner übergeben worden
.
Das Rentnerehepaar Rudolf und Maria hat seit vielen Jahren eine Unfallversiche-
rung, die mittlerweile auf einen sogenannten Seniorentarif umgestellt wurde.
Auch die vor Jahren abgeschlossene Krankenzusatz-versicherung wird fortgeführt.
Rudolf ist seit einem Schlaganfall stark pflegebedürftig. Seit zwei Monaten be-
findet er sich in einem Pflegeheim und wurde in die Pflegstufe 3 eingestuft. Die
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, das Ehepaar
muss einen größeren Geldbetrag zuzahlen.