24.08.2022rss_feed

ASP-Restriktionsgebiete in Niedersachsen: BMEL beantragt Fristverkürzung in Brüssel

Es wurde höchste Zeit, dass Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Fristverkürzung für die Restriktionen in Niedersachsen beantragt. Damit ist das Thema aber nicht vom Tisch: Die betroffenen Betriebe brauchen dringend eine finanzielle staatliche Unterstützung.

Es wurde höchste Zeit, dass Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Fristverkürzung für die Restriktionen in Niedersachsen beantragt. Damit ist das Thema aber nicht vom Tisch: Die betroffenen Betriebe brauchen dringend eine finanzielle staatliche Unterstützung.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium gab heute Vormittag bekannt, dass die Fristverkürzung für die ASP-Sperrzonen in Niedersachsen nun bei der EU-Kommission in Brüssel beantragt wird.

ISN: Endlich wird der Antrag auf Fristverkürzung gestellt – genau das ist bitternötig und genau das haben wir immer wieder gefordert. Die Fakten sind eindeutig – deshalb muss Brüssel dem Antrag jetzt schnellstmöglich zustimmen, um damit erheblichen Druck vom Kessel zu nehmen. Darüber hinaus müssen Bund und Land ebenfalls schnell für staatliche finanzielle Unterstützung der Betriebe sorgen.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte in einer Pressemitteilung, dass in den letzten Wochen mit Niedersachsen einen formloser Antrag auf Verkürzung der Frist für die Sperrzone bei der EU-Kommission erarbeitet worden ist. Am Wochenende habe das niedersächsische Landwirtschaftsministerium alle noch nötigen Informationen übermittelt, sodass die Fristverkürzung endlich in Brüssel beantragt werden kann. Der Antrag gibt Auskunft zu der epidemiologischen Situation sowie den ergriffenen Schutzmaßnahmen im Restriktionsgebiet in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim.

 

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir appelliert nun an die EU-Kommission, hier schnell zu einer Entscheidung zu kommen – im Sinne der betroffenen Betriebe, da immer mehr Schweine ihr Schlachtgewicht erreichen. Weiter will er sich für die Schlachtung von Schweinen aus den ASP-Restriktionsgebieten einsetzen. Diesbezüglich führe das Ministerium auch Gespräche mit Kanada, um die Modalitäten für die Wiederaufnahme des Exports von Schweinefleisch abzustimmen.

 

Die ISN meint:

Endlich! Es wurde höchste Zeit, dass der Antrag gestellt wird – genau das ist bitternötig und genau das haben wir immer wieder gefordert. Es ist die wirksamste Maßnahme, um den Druck vom Kessel zu nehmen und den betroffenen Betrieben in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim zu helfen.

Die Situation ist glasklar: Es war Anfang Juli ein punktueller und einzelner Eintrag der ASP in einen Hausschweinebestand im Emsland. Nachdem die Bekämpfungsmaßnahmen professionell umgesetzt wurden und die Inkubationszeit nun bereits seit langem abgelaufen ist, ist klar, weitere Fälle gibt es nicht. Das Risiko der Weiterverbreitung ist gebannt. Auch die in den Restriktionsgebieten umfänglich genommenen, untersuchten und dokumentierten Proben, insbesondere auch bei Wildschweinen bestätigen die Freiheit von ASP. Dementsprechend sind die die Fakten nun geliefert und wir erwarten, dass man der Fristverkürzung in Brüssel jetzt schnell zustimmt – auch um Tierschutzprobleme zu vermeiden und um die Vermarktungsbeschränkungen zügig abzubauen.

Mit der Fristverkürzung ist das Thema allerdings noch nicht vom Tisch. Der Bundeslandwirtschaftsminister wie auch die niedersächsische Landesregierung stehen weiterhin in der Verantwortung für Unterstützung der betroffenen Betriebe zu sorgen. Das gilt insbesondere für die Bereitstellung einer finanziellen staatlichen Unterstützung. Die Betriebe in dem Restriktionsgebiet haben aus unserer Sicht ein Recht auf diese Unterstützung, weil sie – ohne einen Fehler gemacht zu haben – durch die angeordneten staatlichen Quarantänemaßnahmen in die Notlage geraten sind. Erst die staatlich angeordneten Maßnahmen haben dazu geführt, dass das Fleisch von Schweinen aus den Restriktionsgebieten derartig hoch erhitzt werden muss, dass es nur noch schwer verkäuflich ist. Und wer die Musik bestellt hat, der muss sie am Ende auch bezahlen – dabei spielt es keine Rolle, dass man nur EU-Vorgaben umsetzt. Die betroffenen Betriebe brauchen dringend eine finanzielle staatliche Unterstützung!


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