24.07.2024rss_feed

Bayern: Meldeportal zur Tierhaltungskennzeichnung in Arbeit – Meldefrist soll verlängert werden

© BMEL

© BMEL

Trotz der näher rückenden Frist für die Meldungen zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung mangelt es in den meisten Bundesländern noch an einer Meldemöglichkeit für die Betriebe bzw. an Klarheit darüber, welche Behörde dafür überhaupt zuständig ist. In Bayern hat nun das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit die Zuständigkeit hierzu bekannt gegeben und mitgeteilt, dass ein elektronisches Portal in Arbeit ist.

 

Laut dem geltenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetz müssen deutschlandweit Schweinehalter, die Schweine mästen und diese zur Schlachtung abgeben, die Haltungsstufen ihrer Ställe bis zum 01.08.24 melden. Die Frist rückt immer näher, doch die meisten Bundesländern sind mit der Umsetzung der von der Bundesregierung auferlegten neuen Meldepflichten überfordert und die Möglichkeit der Meldung für die Haltungsform ist noch nicht geschaffen worden – teilweise ist nicht einmal bekannt, welche Behörden hierfür zuständig sein sollen.

 

Bayern arbeitet an einem elektronischen Meldeportal – Verlängerung der Meldefrist

Bereits gestartet ist das Meldeverfahren in Niedersachsen sowie Baden-Württemberg. In Bayern soll es ebenfalls bald so weit sein. Die zuständige Behörde in Bayern für die Entgegennahme der Mitteilung der Tierhalter und die Vergabe der Kennnummern ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Dies teilte in dieser Woche mit, dass gegenwärtig ein elektronisches Portal für das Meldeverfahren entwickelt werde, welches eine einfache Abgabe der Mitteilungen ermöglichen soll. Da dieses Portal aktuell noch nicht zur Verfügung steht, soll die im Gesetz festgehaltene Meldefrist für die bayerischen Schweinebetriebe verlängert werden.

 

Das Portal soll in Kürze auf dieser Seite verfügbar sein: www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierschutz/tierhaltung_nutztiere/thkg/index.htm


Tierhaltungskennzeichnung: Schweinehalter können Haltungssystem in Niedersachsen nun melden

Tierhaltungskennzeichnung: Schweinemäster können jetzt Haltungssystem in Baden-Württemberg melden

arrow_upward