30.07.2024rss_feed

Hessen: Weiterer ASP-Fall in Hausschweinebestand im Kreis Groß-Gerau

In Trebur im hessischen Landkreis Groß-Gerau ist die ASP in einem Hausschweinebestand ausgebrochen ©ISN/Jaworr, Canva, https://www.google.com/maps/dir//trebur/

In Trebur im hessischen Landkreis Groß-Gerau ist die ASP in einem Hausschweinebestand ausgebrochen ©ISN/Jaworr, Canva, https://www.google.com/maps/dir//trebur/

Im Landkreis Groß-Gerau ist in einem weiteren schweinehaltenden Betrieb die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden. Wie das Hessische Landwirtschaftsministerium heute Nachmittag mitteilte, liegt der betroffene Betrieb in Trebur östlich vom Rhein und hält etwa 1.800 Hausschweine. Damit wurde bisher in acht schweinehaltenden Betrieben im hessischen Landkreis Groß-Gerau ein Ausbruch der ASP festgestellt.

 

In Hessen wurde bei einem weiteren schweinehaltenden Betrieb die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt. Nach Angaben des Hessischen Landwirtschaftsministeriums liegt der betroffene Betrieb in Trebur im Landkreis Groß-Gerau und hält etwa 1.800 Schweine. Der Landwirt hatte der zuständigen Veterinärbehörde den Fund eines toten Tieres mitgeteilt. Daraufhin wurden Proben entnommen, die vom Hessischen Landeslabor untersucht und als ASP-positiv befunden wurden. Die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen im betroffenen Betrieb in Trebur werden derzeit eingeleitet. Der Bestand soll ab morgen tierschutzgerecht durch ein Spezialunternehmen geräumt werden.

 

72 ASP-Fälle bei Wildschweinen

Seit dem ersten ASP-Fall in Hessen Mitte Juni bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau findet in der Region eine großangelegte Kadaversuche statt. Mittlerweile wurden bereits 107 Kilometer sogenannter taktischer Elektrozäune aufgestellt. Diese sollen die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere verhindern. Rund 29.000 Hektar Fläche wurden bisher von Kadaversuchhunden und Drohnen abgesucht. Bislang wurden dabei 72 ASP-Fälle bei Wildschweinen entdeckt.

Angesichts des aktuellen ASP-Geschehens hat die ISN ihre Forderung nach einer finanziellen Entschädigung für Betriebe, die aufgrund von staatlich angeordneten Restriktionsmaßnahmen unverschuldet in eine Krisensituation kommen, erneuert. Aus Sicht der ISN kann es nicht sein, dass ein Schweinebetrieb, der alle Biosicherheitsmaßnahmen einhält, der also nichts falsch gemacht hat und einfach nur in einer Restriktionszone liegt, in eine wirtschaftliche Schieflage oder gar Existenznot kommt.
Näheres dazu lesen Sie in nachfolgender Meldung:

Weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen in Hessen – Bund verspricht Ländern Unterstützung

ASP in Hessen: Erster Fall bei Wildschwein im Landkreis Bergstraße – Restriktionszone wird ausgeweitet

Ausbreitung der ASP verhindern

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