04.04.2025rss_feed

Inforeihe Biosicherheit Teil 2 – Schwarz-Weiß-Trennung

Der Tierbereich sollte nur mit stallspezifischer Kleidung und Schuhwerk betreten werden ©ISN/Jaworr

Der Tierbereich sollte nur mit stallspezifischer Kleidung und Schuhwerk betreten werden ©ISN/Jaworr

Um einen Tierbestand in Zeiten von ASP und MKS vor einem Seuchenausbruch, aber auch vor anderen Krankheiten zu schützen, ist die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen enorm wichtig. Ziel muss sein, durch geeignete Vorkehrungen die Schweine vor äußeren Faktoren in Form einer Trennung von reinen und unreinen Bereichen zu schützen. In diesem Teil unserer Inforeihe zur Biosicherheit geht es daher um die Schwarz-Weiß-Trennung.

 

Weiße Betriebsbereiche

Zur Umsetzung eines funktionierenden Hygienekonzepts ist es Voraussetzung, das Betriebsgelände in Schwarz- und Weißbereiche einzuteilen.

Der Weißbereich beschreibt den reinen und zu schützenden Bereich und umfasst somit alles, was in einem direkten Zusammenhang mit dem Schweinebestand steht. Oberste Priorität hat hierbei der Stall- bzw. Tierbereich. Aber auch die weiteren Funktionsbereiche wie Lagerstellen für Futter, Einstreu und Beschäftigungsmaterialien sowie Verladeplätze müssen einen hohen hygienischen Standard haben, da sie in direktem Kontakt mit den Tieren stehen. Diese Bereiche dürfen für betriebsfremde Personen, Transport- und Lieferfahrzeugen sowie anderen (Wild-)Tieren nicht zugänglich sein und müssen klar von den unreinen bzw. schwarzen Bereichen abgegrenzt sein.

 

Betriebseigene Schutzkleidung im Weißbereich

Zur Einhaltung des Hygienestandards im Weißbereich – und besonders im Tierbereich – darf dieser erst nach dem Ablegen der Straßenkleidung und nur mit stallspezifischer Schutzkleidung inkl. Schuhwerk betreten werden. Hierzu muss am Stall mindestens ein Umkleideraum, bei größeren Betrieben eine umfängliche Hygieneschleuse vorgesehen werden (Informationen zur Hygieneschleuse folgen in einer späteren Ausgabe).


Eine sinnvolle Einfriedung hilft Schwarz- und Weißbereich effektiv zu trennen ©ISN/Jaworr

Eine sinnvolle Einfriedung hilft Schwarz- und Weißbereich effektiv zu trennen ©ISN/Jaworr

 

Schwarze Betriebsbereiche

Der Schwarzbereich eines Betriebes umfasst folglich alles, was zum Außen- bzw. Hofbereich gehört und zum Beispiel aus logistischen Gründen nicht klar vom Weißbereich abgegrenzt werden kann. Hierzu zählen unter anderem die Kadaverlagerung, der Güllebehälter oder die Mistplatte sowie die dazugehörigen Verkehrswege.

 

Einfriedung zur Schwarz-Weiß-Trennung

Um eine effektive Trennung von Schwarz- und Weißbereich zu gewährleisten ist eine sinnvolle Einfriedung der weißen Bereiche unverzichtbar (Einfriedung siehe Inforeihe Biosicherheit Teil 1).

 

Konsequente Einhaltung

Grundsätzlich gilt: Die Einhaltung der Schwarz- und Weißbereiche muss konsequent durchgeführt und eingehalten werden, damit eine Schutzwirkung gewährleistet wird. Straßenkleidung oder -schuhe aus dem Außenbereich haben im Weißbereich nichts zu suchen.

 


Hier gelangen Sie zu den bisher veröffentlichten Teilen der Inforeihe Keine Kompromisse bei der Biosicherheit - Das müssen Schweinehalter beachten!:

Inforeihe Biosicherheit Teil 1 - Zutrittsbeschränkungen und Einfriedung

Keine Kompromisse bei der Biosicherheit – Informationsreihe startet

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