11.04.2025rss_feed

Inforeihe Biosicherheit Teil 3 -Zugangsbeschränkungen zum Tierbereich

An allen Stalleingängen muss die Zugangsbeschränkung zum Tierbereich durch Schilder kenntlich gemacht werden (Bild: ISN)

An allen Stalleingängen muss die Zugangsbeschränkung zum Tierbereich durch Schilder kenntlich gemacht werden (Bild: ISN)

In einer vorherigen Ausgabe unserer Serie zum Thema Keine Kompromisse bei der Biosicherheit – Das müssen Schweinehalter beachten! wurde bereits das Schwarz-Weiß-Prinzip dargelegt, dass die Grundlage eines effektiven Biosicherheitskonzeptes ist. Wie die Trennung zwischen reiner und unreiner Betriebsseite erfolgen kann, möchten wir mit diesem Beitrag zu den Zugangsbeschränkungen und zur Hygieneschleuse erläutern.

 

Zugangsbeschränkungen zum Tierbereich  

Um den Tierbestand vor einem direkten Eintrag von Erregern zu schützen, gelten für diesen Bereich strenge Anforderungen. Betriebsfremde Personen dürfen grundsätzlich nicht ungehindert in den Stall gelangen, sondern müssen dies vorab mit dem Tierhalter abstimmen. Diese Zugangsbeschränkung muss nach Vorgaben der Schweinehaltungshygiene-Verordnung mit einem Schild mit der Aufschrift Schweinebestand – für Unbefugte Betreten verboten gut sichtbar an allen Stalleingängen kenntlich gemacht werden. Grundsätzlich sollte sich der Zutritt auf die Beschäftigten und weiteren unbedingt erforderlichen Personen wie beispielsweise den Tierarzt beschränken.

Betriebsfremde Personen müssen vor Betreten des Weißbereichs eine Biosicherheitsunterweisung sowie die entsprechende Schutzkleidung erhalten und sich zur Rückverfolgbarkeit in ein Besucherbuch eintragen (Name, Anschrift, Datum, Informationen über den Besuch anderer Schweine haltenden Betriebe).

 

Hygieneschleuse – Betriebseigene Schutzkleidung

Zudem dürfen der betriebliche Weißbereich und ganz besonders der Tierbereich nicht mit Straßenkleidung, sondern erst nach dem Anlegen von betriebseigener Schutzkleidung einschließlich des Schuhwerks erfolgen. Hierfür muss mindestens ein Umkleideraum für größere Betriebe eine umfängliche Hygieneschleuse zur Verfügung stehen. In dieser muss die Möglichkeit zum Umziehen und zur getrennten und berührungsfreien Aufbewahrung von Straßen- und Stallkleidung bestehen. Damit wird vermieden, dass über die Straßenkleidung unerwünschte Keime oder Erreger in den Stall getragen werden. Die betriebsspezifische Schutzkleidung und das entsprechende Schuhwerk müssen von dem Betrieb zur Verfügung gestellt werden. Bei Verwendung von Einwegschutzkleidung muss diese nach dem Gebrauch sachgerecht entsorgt werden. Wiederzuverwendende Schutzkleidung muss regelmäßig bei mindestens 60 °C gewaschen werden. Hierzu ist eine eigene Stallwaschmaschine in der Hygieneschleuse sinnvoll. Damit wird ein Kontakt zum Schwarzbereich vermieden.

Damit der Kleidungswechsel konsequent von allen betriebszugehörigen Personen umgesetzt wird, kann eine Bank in der Hygieneschleuse helfen. Diese wird so platziert, dass sie den Schwarz- und Weißbereich optisch und physisch voneinander trennt. Dadurch, dass die Bank aktiv überstiegen werden muss, verringert sich die Gefahr, dass die Hygieneschleuse ohne Kleidungs- und Schuhwechsel durchlaufen wird.

 


Der Tierbereich sollte nur mit stallspezifischer Kleidung und Schuhwerk betreten werden ©ISN/Jaworr

Der Tierbereich sollte nur mit stallspezifischer Kleidung und Schuhwerk betreten werden ©ISN/Jaworr

Weitere Hygienemaßnahmen

Über ein Handwaschbecken mit Seife wird vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Tierbereichs eine Erregerverschleppung zusätzlich reduziert. An den Stalleingängen und Ausgängen muss das Schuhwerk über effiziente Vorrichtungen gereinigt und desinfiziert werden können. Um einen hohen Schutz- und Gesundheitsstatus zu erzielen, ist zusätzlich eine Möglichkeit zum Einduschen vor Betreten des Tierbereichs sinnvoll, um den Erregerdruck weiter zu senken.

Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Sauberkeit und Hygiene muss eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Hygieneschleuse erfolgen. Zur Ableitung des anfallenden Schmutzwassers muss ein Abfluss vorgesehen werden.

 

Achtung: Katz und Hund!

Eine Erregereinschleppung kann allerdings nicht nur über Personen erfolgen. Auch andere Tiere wie Katzen und Hunde können eine potenzielle Gefahr darstellen. Besonders, wenn die Hunde mit zur Jagd gehen. Daher sollte auch ihnen der Zutritt zum Tier- bzw. Weißbereich nicht gewährt werden.

 

Hygieneschleuse – Die Visitenkarte Ihres Betriebes

Abschließend bleibt festzuhalten: Die Umsetzung der Hygienevorgaben und Zutrittsbeschränkungen sind essenziell, um den Schweinebestand vor Tierseuchen und anderen Krankheitserregern zu schützen. Eine saubere und funktionelle Hygieneschleuse kann daher eine wirksame Schutzmaßnahme im Biosicherheitskonzept darstellen.

 

Und beachten Sie: Die Hygieneschleuse ist der erste Bereich, der von betriebsfremden sowie den betriebszugehörigen Personen betreten wird und wirbt daher als eine Art Visitenkarte für einen guten ersten Eindruck.

 


Hier gelangen Sie zu den bisher veröffentlichten Teilen der Inforeihe Keine Kompromisse bei der Biosicherheit - Das müssen Schweinehalter beachten!:

Inforeihe Biosicherheit Teil 1 - Zutrittsbeschränkungen und Einfriedung

Inforeihe Biosicherheit Teil 2 – Schwarz-Weiß-Trennung

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