Letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause: Tierhaltungskennzeichnung, Nutztierhaltungsverordnung und Baurecht auf der Tagesordnung
Am kommenden Freitag stehen wichtige Punkte für Schweinehalter auf der Tagesordnung des Bundesrates. ©Bundesrat/Henning Schacht, ISN, Canva
In der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am kommenden Freitag, 07.07.2023, befasst sich der Bundesrat mit einigen Themen, die für Schweinehalter von besonderer Bedeutung sind. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sowie Änderungen im Baurecht und in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
ISN: Diese Gesetzes- bzw. Rechtsvorgabenvorhaben sind für Schweinehalter wichtig. Sie allein bringen aber noch keine Planungssicherheit und die Lösung der Stall(um)baubremse. Entscheidend wird sein, dass die Ampelkoalition schnell weitere zentrale Fragestellungen klärt, bestehende Regelungslücken schließt und zusammen mit der Wirtschaft an der Umsetzbarkeit in der Praxis arbeitet.
Einführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung
Am Freitag, 07.07.2023, befasst sich der Bundesrat abschließend mit der vom Bundestag beschlossenen Kennzeichnung für Frischfleisch vom Schwein. Das staatliche Label soll künftig darüber informieren, aus welcher Haltungsform das Tier stammt. Das Gesetz definiert dafür fünf Stufen: Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Zunächst soll das Siegel nur für frisches Schweinefleisch verpflichtend eingeführt werden.
Änderung des Baugesetzbuchs
Flankierend hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das Stallumbauten für die durch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz neu eingeführten Haltungsformen drei, vier und fünf bauplanungsrechtlich erleichtern soll. Es steht ebenfalls am kommenden Freitag zur abschließenden Beratung im Bundesrat an.
Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Die Anforderungen an Schweinställe mit Außenklima sowie Freilandhaltung definiert eine Regierungsverordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Die vorliegende Verordnung soll entsprechende konkrete Regelungen für diese, zum Teil bereits praktizierte Haltungsformen einführen. Auch über diese stimmt der Bundesrat am Freitag ab.
Länder kritisieren Pläne zur Tierhaltungskennzeichnung
Während die Anpassungen im Baurecht und in der Nutztierhaltungsverordnung unstrittig sind, empfiehlt der Agrarausschuss der Länderkammer, zum Kennzeichnungsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, berichtet AgE. Das Gesetz greife wesentlich zu kurz und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung vor, heißt es in der Ausschussempfehlung. Dass es im Plenum dafür eine Mehrheit geben wird, ist allerdings unwahrscheinlich.
Die ISN meint:
Die am Freitag im Bundesrat beratenen Gesetzesvorhaben sind wichtige, aber nur erste Schritte, um den Umbau der Ställe überhaupt zu ermöglichen. Die Empfehlung des Agrarausschusses der Länderkammer zeigt, dass noch erheblicher Ergänzungs-, Änderungs- und vor allem Abstimmungsbedarf besteht. Entscheidend wird daher sein, dass unabhängig vom Ausgang der Bundesratssitzung am kommenden Freitag von der Ampelkoalition zügig weitere Schritte eingeleitet werden, damit die fachlichen Kritikpunkte beseitigt, zentrale Fragestellungen (wie die Finanzierung des Umbaus) geklärt und bestehende Regelungslücken (z.B. Einbindung weiterer Absatzkanäle) geschlossen werden. Die Tierhalter brauchen endlich Planungssicherheit und Perspektive, damit sie wissen, wo die Reise hingeht.
Über die Ergebnisse im Bundesrat werden wir Sie im www.schweine.net informieren.
In der Vergangenheit haben wir mehrfach ausführlich unsere Kritik an den Gesetzesvorhaben der Bundesregierung beschrieben und unsere Forderungen an die Politik formuliert: