Niedersachsen plant Beihilfe für Schweinehalter in ASP-Region im Emsland
Die Schweinehalter in der niedersächsischen ASP-Region im Emsland sollen nach einem Entwurf des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums finanziell unterstützt werden.
Mit einem Entwurf einer Billigkeitsrichtlinie plant das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium Berichten zufolge, die von den ASP-Restriktionen betroffenen Schweinehalter in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim finanziell zu unterstützen und Strukturverwerfungen am Markt aufzufangen.
ISN: Das wäre ein wichtiger Schritt und ein wichtiges Bekenntnis der Niedersächsischen Landesregierung, dass sich der Staat bei der Entschädigung der Betriebe nicht aus der Pflicht stiehlt. Wichtig ist, dass das Geld dann auch zeitnah bei den Ferkelerzeugern und Schweinemästern ankommt.
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium plant nach einer Mitteilung des stv. Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke, die von den ASP-Restriktionen betroffenen Schweinehalter in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim finanziell zu unterstützen. Demnach werde derzeit eine Richtlinie als Grundlage zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für existenzgefährdete Schweinehaltungsbetriebe, die in der ASP-Sperrzone liegen, erarbeitet. Umfassen sollen die Leistungen beispielsweise Einbußen bei Mehrausgaben zur Fütterung und Schlachtung der Schweine.
Die ISN meint:
Es wäre ein wichtiger Schritt und ein wichtiges Bekenntnis der Niedersächsischen Landesregierung, wenn sich der Staat bei der Entschädigung der Betriebe nicht aus der Pflicht stiehlt. Wichtig ist, dass das Geld dann auch zeitnah bei den Ferkelerzeugern und Schweinemästern ankommt
, so ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack.
Zugleich macht er aber ebenfalls sehr deutlich, dass auch der Bund mit in der Pflicht steht und die Entschädigung weiter aufstocken muss: Das Land Niedersachsen hat die vorgegebenen Restriktionen der EU umgesetzt. Es hat auch die Voraussetzungen für eine Fristverkürzung geschaffen, welche die EU dann unverständlicherweise nicht zugelassen hat. Das direkte Bindeglied zur EU ist der Bund und vor diesem Hintergrund muss auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir analog zu Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast nun endlich reagieren. Aus unserer Sicht steht auch der Bundeslandwirtschaftsminister in der Pflicht – wie sein italienischer Amtskollege - für eine Entschädigung zu sorgen und so die anvisierten Hilfen des Landes Niedersachsen für die betroffenen Landwirte weiter aufzustocken.
Staack erläutert weiter, dass den Schweinehaltern analog zu Corona auch im Falle der ASP durch die staatlich angeordneten Quarantänemaßnahmen erhebliche finanzielle Schäden entstanden seien – und bei Corona sei es schließlich auch möglich gewesen, entsprechende Hilfen zu zahlen. Das muss nun für die aktuell betroffen Tierhalter in Niedersachsen geregelt werden – und muss dann auch eine Blaupause für mögliche zukünftige, gleich gelagerte Situationen sein
, fordert Staack.
Hintergrund
Die Betriebe, die sich in den Restriktionszonen in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim befinden, bekommen aufgrund der staatlich angeordneten Hygienemaßnahmen für ihre Schlachtschweine derzeit Null Euro Erlös, je Schwein machen sie damit über 200 Euro Verlust. Auch die Sauenhalter in den ASP-Restriktionszonen können ihre Ferkel nur zeitverzögert und mit finanziellen Abschlägen vermarkten, was auch in diesen Betrieben zu erheblichen Verlusten führt.
Darüber hinaus befindet sich ein großer Teil an Schweinen bzw. Ferkeln aus der Restriktionszone in Warteposition, die erst vermarktet werden, wenn die Restriktionen aufgehoben werden. Auch dort wird es Mindererlöse geben. Dementsprechend erleiden die betroffenen Schweinehalter seit Einrichtung des Restriktionsgebietes Anfang Juli massive Verluste.
In Italien gibt es, anders als in Deutschland, staatliche Hilfen für ASP-Schäden. Dort werden Unternehmen der gesamten Lieferkette in den ASP-Gebieten finanziell unterstützt, die Einbußen aufgrund von Maßnahmen zur Verhütung, Tilgung und Eindämmung der Tierseuche erlitten haben. Dies betrifft etwa die Stilllegung von Unternehmen, aber auch Vermarktungsbeschränkungen oder Exportverbote. Landwirtschaftsminister Stefano Patuanelli unterzeichnete Ende Juli einen entsprechenden Erlass zur Einrichtung eines Fonds, der mit 25 Mio. € ausgestattet ist.