16.12.2022rss_feed

Tierarzneimittelgesetz: Änderungen treten Anfang 2023 in Kraft

Der Bundesrat hat heute der Novelle des Tierarzneimittelgesetzes zugestimmt. Die Änderung soll Anfang 2023 in Kraft treten. (Bild: Pixabay, Gerd Altmann)

Der Bundesrat hat heute der Novelle des Tierarzneimittelgesetzes zugestimmt. Die Änderung soll Anfang 2023 in Kraft treten. (Bild: Pixabay, Gerd Altmann)

Der Bundesrat hat heute dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zugestimmt. Zuvor war der Gesetzentwurf bereits durch den Bundestag verabschiedet worden. Anfang 2023 soll die Novelle in Kraft treten, berichtet AgE.

ISN: Schon wieder wurde die Gelegenheit vertan, das Antibiotika-Monitoringsystem effektiver zu gestalten. Stattdessen schrillt der Bürokratiealarm und es wird weiter auf ein überholtes System gesetzt, das viele Betriebe unnötig mit Maßnahmenplänen belastet. Die Erfolge, die bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Schweinehaltung erreicht wurden, werden völlig ausgeblendet.

 

Das Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) hat die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte heute der Novelle einschließlich einer dazugehörigen Rechtsverordnung abschließend zu, die damit nun am 1. Januar 2023 in Kraft treten können. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, ist das Ziel der Neuregelung, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei landwirtschaftlichen Nutztieren besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Dafür wird das Antibiotika-Minimierungskonzept auf weitere Tierarten ausgeweitet und ein Reduktionsziel von 50 % verankert.

 

Ab 2023: Auch Meldungen für Sauen und Saugferkel

Dem Agrarressort zufolge entspricht die erstmalige Festlegung einer Verringerung des Antibiotikaverbrauchs um 50 % der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Deshalb wird das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept erweitert. Dieses erstreckt sich zukünftig nicht mehr nur auf Masttiere, sondern auch auf weitere Nutzungsarten, darunter Sauen mit Saugferkeln. Der Antibiotikaverbrauch soll auch in Betrieben mit diesen Tieren erfasst und systematisch verringert werden.

 

Neue Antibiotika-Meldeverpflichtungen

Zudem werden die Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln von den Tierhaltern auf die Veterinäre verlagert und zuständige Überwachungsbehörden gestärkt. Diese sind zukünftig gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist. Festgestellt wird dies weiter mit der betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit im Vergleich zu nationalen Kenngrößen.

 

Einführung von Gewichtungsfaktoren für Reserveantibiotika

Eingeführt werden mit der Gesetzesänderung außerdem Gewichtungsfaktoren für Reserveantibiotika, damit diese seltener eingesetzt werden. Für Colistin werden darüber hinaus die Weichen für eine striktere nationale Regelung gestellt. So wird eine Rechtsgrundlage für ein Verbot der Umwidmung von Colistinpräparaten zur oralen Anwendung bei Nutztieren geschaffen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hob hervor, dass die Anwendung von Antibiotika auf ein therapeutisch unvermeidbares Minimum reduziert werden müsse. Vor diesem Hintergrund sei auch der Umbau der Tierhaltung von zentraler Bedeutung, um die Tiergesundheit zu verbessern.

 

Die ISN meint:

Rückschritt statt Fortschritt. Schon wieder wurde die Gelegenheit vertan, das Antibiotika-Monitoringsystem anzupassen und effektiver zu gestalten. Stattdessen schrillt der Bürokratiealarm und es wird weiter auf ein überholtes System gesetzt, das viele Betriebe unnötig mit einer aufwändigen Erstellung von Maßnahmenplänen belastet. Die Schweinehalter haben in den letzten Jahren gemeinsam mit den Hoftierärzten die Tiergesundheit in den Betrieben deutlich verbessert und den Antibiotikaeinsatz erheblich auf ein Minimum reduziert. Diese Leistung verdient endlich Anerkennung. Leider werden diese Erfolge von der Bundesregierung, aber auch von den Bundestagsabgeordneten und den Vertretern der Bundesländer völlig ausgeblendet und stattdessen wird weiter auf das alte bürokratische Pferd gesetzt.


Änderung des Tierarzneimittelgesetzes: Ab 2023 Minimierungskonzept auch für Sauenhaltung und Ferkelaufzucht geplant – ISN: Noch mehr Bürokratie

QS-Antibiotikamonitoring: Antibiotikaeinsatz in der Schweinehaltung seit 2014 halbiert

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