Baurecht & Immissionsfragen
Viele Betriebe sind dazu bereit, ihre Schweinehaltung in Richtung Tierwohl weiterzuentwickeln. Doch Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen sind für Schweinehalter, die den Schweinen mehr Platz und einen Auslauf nach draußen geben wollen, kaum umsetzbar. Zwischen Bau- und Umweltgesetzen bestehen enorme Zielkonflikte, die der Umsetzung von mehr Tierwohl im Weg stehen. Aus diesem Grund werden betriebliche Entwicklungsmöglichkeiten und die Anpassung der Ställe an Tierwohlanforderungen maßgeblich durch genehmigungstechnische Hürden blockiert.
Ein sehr großes Hindernis für Genehmigungsverfahren stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) dar. Hier bestehen gleich mehrere Hürden bei sogenannten emittierenden Vorhaben (also Stall- bzw. Güllebehälterbau). Anträge für Baugenehmigungen sind sehr umfangreich und komplex, da nahezu alle Schutzgüter betrachtet werden müssen. So werden Maßnahmen, die auf das Tierwohl abzielen, durch das Bauplanungsrecht verhindert.
Nach langen und schwierigen Diskussionen, wie Stallumbauten zu mehr Tierwohl ermöglicht werden können, wurde das Baugesetzbuch Mitte 2021 angepasst, allerdings nur für Sauenställe. Durch die Neuregelungen sollen Umbauten ermöglicht werden, die durch die neuen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und den dort festgelegten Ausstieg aus der Kastenstandhaltung notwendig geworden sind. Die final beschlossenen neuen Regelungen betreffen Anlagen zur Haltung von Jungsauen und Sauen, die infolge der Änderung des Baugesetzbuchs von 2013 ihre baurechtliche Privilegierung im Außenbereich verloren haben.
Auch durch die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) bedeuten eine deutliche Verschärfungen der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen für landwirtschaftliche Betriebe zu, die zu einer erheblichen Kostenbelastung führen werden. Außerdem gibt es weiterhin noch viele ungeklärte Punkte. Nach wie vor gibt es große Unsicherheiten, wie Behörden z.B. die Emissionen von Ställen bewerten sollen. Zudem steht noch eine Harmonisierung der Tierwohlkriterien des Borchert-Konzepts mit der TA Luft aus.
häufig gestellte Fragen
die ISN meint
Die Stallbaubremse muss endlich gelöst werden!
Die bürokratischen Hürden in puncto Tierwohl versus Baugesetzbuch müssen endlich abgebaut werden. Nur so können die Landwirte mehr Tierwohl in ihren Ställen umsetzen. Allerdings muss gleichzeitig auch ein Finanzierungskonzept für die Mehrkosten her, die bei der Umsetzung von mehr Tierwohl auf die Landwirte zukommen.
Auch wenn verschiedene Entscheidungen auf den Weg gebracht wurden, mangelt es nach wie vor an einem Gesamtkonzept zur Zukunft der deutschen Nutztierhaltung. Nur wenn dieses vorliegt und auch komplett umgesetzt wird, gibt für die Tierhalter Planungssicherheit und tatsächlich auch eine Perspektive.