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Worum geht es?

Männliche Ferkel werden für die Mast kastriert, um das Auftreten des typischen Ebergeruchs zu unterbinden. Das Fleisch männlicher, unkastrierter Schweine ist schwieriger zu vermarkten als das Fleisch von kastrierten Schweinen. Das bisher gängige Kastrieren männlicher Ferkel ohne Betäubung ist seit dem 01.01.2021 unzulässig. Ferkel dürfen nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden.



häufig gestellte Fragen


ISN meint

Die Meinungen über die richtige Alternative zur betäubungslosen Kastration gehen weit auseinander. Aus den vier zugelassene Verfahren - die Ebermast mit oder ohne Impfung und die Kastration unter Betäubung – entweder mit Inhalationsnarkose (Isofluran) oder mit Injektionsnarkose (mit Ketamin – in jedem Fall durch den Tierarzt) - hat sich jeder Schweinehalter individuell und gemeinsam mit seinen Marktpartnern die beste Alternative für seinen Betrieb ausgewählt.



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